Verbrauchertelegramm

Arsen und … Vollkornreis

Arsen kommt natürlicherweise in der Erdkruste vor. Durch natürliche, aber auch menschengemachte Prozesse gelangt es in die Böden sowie in das Grund- und Oberflächenwasser. In bestimmten Regionen, beispielsweise in Bangladesch, ist das Wasser stark mit Arsen belastet. Anorganische Arsenverbindungen gelten als krebsauslösend für den Menschen. Zudem können sie Haut, Gefäße und Nerven schädigen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen fördern. Die Reispflanze nimmt Arsen in stärkerem Ausmaß als andere Pflanzen über die Wurzeln aus der Erde und dem Wasser auf, und dieses lagert sich dann unter anderem in den Randschichten der Reiskörner ab. Auf diesem Grund schneiden die untersuchten Vollkornreisproben im Test deutlich schlechter ab als die Proben von weißem Langkorn- und Basmatireis. Laut Öko-Test enthalten sechs von sieben untersuchten Vollkornreisproben Arsen „in stark erhöhter Menge“. Bei den untersuchten Proben handelt es sich nicht nur um Reis aus asiatischen, sondern auch aus europäischen Ländern wie Italien, Spanien und Frankreich.
Die Verbraucherzentrale Südtirol empfiehlt eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung. Da vor allem Reis höhere Arsen-Gehalte aufweist, ist es sinnvoll, auch andere Getreideprodukte auf der Basis von Weizen, Roggen, Hafer, Dinkel, Gerste, Hirse, Mais, Buchweizen, Quinoa, Amaranth oder aber Kartoffeln zu essen. Produkte wie Reiswaffeln und Reisgetränke können gelegentlich verzehrt werden, sollten aber nicht täglich auf dem Speiseplan stehen, schon gar nicht für Kleinkinder.

Verbrauchertelegramm
Neue Kaminkehrertarife

Abrechnung nach Aufwand

Der Beruf der Kaminkehrer war einer der wenigen Ausnahmen, wo die Arbeitsleistung nicht nach tatsächlichem Aufwand, sondern nach einer vorgegebenen Tarifordnung abgerechnet wurde. Zwar stelle diese Preisvorgabe nur den Maximalpreis dar, dennoch wurde er in den meisten Fällen voll ausgeschöpft.
Damit ist nun Schluss: in Zukunft werden auch die Leistungen der Kaminkehrer nach Aufwand verrechnet. Lediglich der zu verrechnende Höchststundensatz, welcher 49,50 Euro inklusive zehn Prozent Mehrwertsteuer beträgt, wird vom Landesdekret vorgegeben (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 13 vom 7. April 2017). Dabei wird jede angefangene Viertelstunde angelastet.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Konsumenten in Zukunft die Möglichkeit haben Geld zu sparen, indem sie z.B. das Abdichten der Herde selbst übernehmen und dem Kaminkehrer alles so vorbereiten, damit dieser nur mehr die Reinigung bzw. Kontrolle durchführen muss.