Verbrauchertelegramm

VZS erneut mit der Führung des Europäischen Verbraucherzentrums Bozen beauftragt

„Beauftragung für weitere vier Jahre ab 2018 ist ein Meilenstein“


Die VZS ist zusammen mit der nationalen Konsumentenschutzorganisation Adiconsum als Gewinner des Wettbewerbs für die Führung des ECC-Net Italien für die nächsten vier Jahre hervorgegangen. Dies hat das Ministerium für wirtschaftliche Aktivitäten in Rom mitgeteilt.
„Damit wurde ein weiterer Meilenstein in der Tätigkeit für die Europäischen VerbraucherInnen erreicht,“ meinen unisono der VZS-Vorsitzende Agostino Accarrino und der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. „Dieses Ziel konnte Dank der 20-jährigen Tätigkeit für Europas VerbraucherInnen und der finanziellen Unterstützung durch das Land Südtirol erreicht werden. Das Engagement des Landes in diesem Bereich ist vorbildhaft.“ Damit VerbraucherInnen in Europa nicht allein gelassen werden und ihr Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt wird, hat die Europäische Kommission 2005 ein entsprechendes Netzwerk (das ECC-Net in 28 EU-Staaten, Island und Norwegen) ins Leben gerufen. Hier finden Verbraucher nicht nur Informationen zu ihren Rechten in Europa, sei es beim Einkaufen oder Reisen, sondern erhalten auch kostenlose juristische Unterstützung bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen im EU-Ausland, in Island oder Norwegen. Um diese grenzüberschreitenden Streitigkeit außergerichtlich beizulegen, arbeiten die Juristen mit ihren Kollegen in den jeweiligen Ländern eng zusammen.
Rat und Hilfe: www.euroconsumatori.org,
info@euroconsumatori.org, Tel. 0471-98 09 39

pensplan INFOPOINT

Bausparen leicht gemacht

Am 1. Juni ist es soweit: Nach dem Erfolgsstart des Projektes „Bausparen“ der Provinz Bozen vor etwa zwei Jahren, gibt es nun erste Neuerungen.
Endlich in den eigenen vier Wänden wohnen – das ist der Traum vieler Südtirolerinnen und Südtiroler, die in einen Zusatzrentenfonds investieren. Mit den neuen Regelungen baut die Provinz das Projekt zur Unterstützung der Bevölkerung beim Bau der Erstwohnung weiter aus. Von den Neuerungen profitieren vor allem Zusatzrentenfondsmitglieder höheren Alters und Bedienstete des öffentlichen Sektors.
Die Neuerungen
Durften bis dato nur Bürgerinnen und Bürger unter 55 Jahren der Provinz Bozen das Bausparmodell nutzen, wurde die Altersgrenze nun auf 65 Jahren angehoben.
Zudem dürfen öffentliche Bedienstete, welche in einem geschlossenen Zusatzrentenfonds (LABORFONDS) eingeschrieben sind, ab 1. Juni ein Bauspardarlehen beantragen, das ein Dreifaches ihres angesparten Kapitals im vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds beträgt.
Bausparen ist gleich Rentensparen
Das Prinzip ist simpel: Jeder, der bereits seit mindestens acht Jahren in einen regionalen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist, seit 5 Jahren in der Provinz Bozen ansässig ist und mindestens 15.000 Euro im Rentenfonds angespart hat, kann ein begünstigtes Bauspardarlehen beantragen. Damit kann der Kauf, der Bau oder die Restaurierung der Erstwohnung finanziert werden. Gewährt wird das Bauspardarlehen von einer vertragsgebundenen Bank.
Alle Vorteile des Bausparens auf einen Blick:
Flexibles und günstiges Sparen
Jede/r Eingeschriebene bestimmt selbst, wie viel er/sie in seinen Zusatzrentenfonds einfließen lässt. Zudem können bis zu 5.164,57 Euro der eingezahlten Beträge jährlich vom Einkommen abgezogen werden (für öffentlich Bedienstete, die in geschlossene Rentenfonds eingeschrieben sind, gelten andere Bestimmungen).
Kostengünstige Finanzierung des Eigenheims
Das Bausparen kann weitgehend mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten und Wohnbauförderungsmaßnahmen kombiniert werden. Mitglieder erhalten das Bauspardarlehen zu einem fixen Zinssatz von nur 1,5% und bis zum Doppelten bzw. Dreifachen (nur für öffentlich Bedienstete) des Kapitals, das im Zusatzrentenfonds angespart wurde. Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 200.000 Euro für Einzelpersonen und 300.000 Euro für Eheleute und Personen in eheähnlichen Beziehungen.
Mehr Sicherheit für die Zukunft
Mit dem Bausparmodell können Mitglieder ihre Erstwohnung finanzieren und gleichzeitig eine Zusatzrente aufbauen, die ihnen Sicherheit im Alter gewährt, wenn die staatliche Rente dafür nicht mehr ausreicht.
Erste Priorität: Familie
Das Bauspardarlehen kann indirekt auch für Kinder oder andere zulasten lebende Familienmitglieder genutzt werden. Das Familienoberhaupt kann für sie in den Zusatzrentenfonds einzahlen und die steuerliche Absetzbarkeit für sich geltend machen. Auf diese Weise unterstützt man die eigenen Kinder dabei, für ein späteres Bauspardarlehen zu sparen.
Nutzen auch Sie die Vorteile des Bausparens!
Alle Informationen rund um das Thema Bausparen erhalten Sie unter www.bausparen.bz.it. Weiters können Sie sich an die vertragsgebundene Bank ihres Vertrauens richten oder direkt an einen der Pensplan Infopoints beim ASGB. Auch Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind, können sich dort zum Thema Zusatzrente und Bausparen kostenlos beraten lassen.