Verbrauchertelegramm
Schlankheitsinstitute
Von Verträgen mit Schlankheitsinstituten kann man zurücktreten, man muss dem Vertragspartner aber jenen Teil des Programmes bezahlen, der bereits absolviert wurde, sowie bereits angefallene Spesen und den entgangenen Gewinn ersetzen. Diese Posten müssen alle nachgewiesen und dokumentiert sein. Auf keinen Fall darf bei einem Rücktritt der gesamte vom Vertrag vorgesehene Betrag eingefordert werden.