SBR
Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente
Hausfrauen, die in einen Zusatzrenten-Fonds eingetragen sind und keine andere Pflichtversicherung aus lohnabhängiger bzw. selbständiger Arbeitstätigkeit aufweisen, können um einen Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente beantragen.
Voraussetzungen
Ansässigkeit in der Region seit fünf Jahren bzw. 15 Jahre, belegt durch einen historischen Familienbogen
Einzahlungen in einen Rentenfonds
Bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Der Beitrag wird für höchstens zehn Jahre gewährt und gilt ab 01. Jänner 2005.