Holzindustrie

Lohnrechtlicher Teil für Biennium 2006/2007 unterzeichnet

Am 06. Juni 2006 wurde der für den Zweijahreszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2007 gültige lohnrechtliche Teil für die Beschäftigten des Sektors HOLZINDUSTRIE unterzeichnet.
- Grundlohnerhöhungen: Diese werden in drei Stufen, wie aus folgender Tabelle ersichtlich, gewährt.
- UNA TANTUM: Als Lohnnachzahlung für die so genannte „vertragslose Zeit" (01.01.06 bis 31.05.06) erhalten die Arbeitnehmer/innen, welche am Tag der Vertragsunterzeichnung (06.06.06) im Sektor Holzindustrie beschäftigt waren, einen einmaligen Bruttobetrag von 100 Euro. Dieser wird bereits mit dem Junigehalt ausbezahlt.

Holzindustrie

Entschädigungszulage ab 01. April 2006

Nachdem der lohnrechtliche Teil für die Beschäftigten des Sektors Holz-Industrie bereits mit 31.12.2005 ausgelaufen und bis heute noch nicht erneuert worden ist, sind gemäß gültigen Bestimmungen ab April die sogenannten Entschädigungen für die Vertragsvakanz im Ausmaß von 30 Prozent der für das Jahr 2006 programmierten Inflation fällg. Zum besseren Verständnis die Tabelle, gestaffelt nach einzelnen Kategorien:
Sollte der lohnrechtliche Teil nicht innerhalb Juni 2006 unterzeichnet werden, erhöht sich der Betrag auf 50 Prozent der programmierten Inflation.