Öffentlicher Dienst
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag:

Einigung bei Gehaltserhöhungen 2005 - 2006

Am 06.06.2006 wurde zwischen den Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Agentur für die Kollektivvertragsverhandlungen der wirtschaftliche Teil des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für die Jahre 2005 und 2006 unterzeichnet. Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag, welcher am 31.12.2004 ausgelaufen ist, gilt für rund 35.000 Bediensteten des Landes, der Sanitätsbetriebe, der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Altersheime, des Wohnbauinstitutes und den Kurverwaltungen von Bozen und Meran. Der Vertragsteil wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtskräftig. Nach dem Streik vom November 2005 haben die Vertragsverhandlungen in relativ kurzer Zeit zu einem Ergebnis geführt. Für die rund 35.000 Bediensteten sind folgende wirtschaftliche Erhöhungen vorgesehen:
Die Grundgehälter werden mit Wirkung 1. Juli 2005 um 2,1 Prozent und mit Wirkung 1. Juli 2006 um weitere zwei Prozent erhöht. Außerdem wird die Sonderergänzungszulage, ein wesentlicher Bestandteil der Besoldung öffentlich Bediensteter, ab 1. Februar 2005 und ab 1. Juli 2006 erhöht. Die Erhöhung dieser Zulage erfolgt aber nicht im gleichen Maße für alle Bediensteten, sondern nimmt mit aufsteigender Höhe der Einstufungen ab. Damit soll den Bediensteten mit geringerem Einkommen eine verstärkte Lohnerhöhung gewährleistet werden, da sie diejenigen sind, die von den Auswirkungen der Inflation am stärksten betroffen sind. Damit setzt erstmals eine Trendwende ein, da bisher die Erhöhungen für alle Bediensteten in gleichem Maße erfolgt sind.
Die Verhandlungen für den normativen Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages 2005-2008 laufen noch.

Bauhandwerk

Lohnausgleichskasse und Krankengeld

Gemäß gültigem Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors BAU-Handwerk haben die über 1.000 Lehrlinge mit 1. April 2006 nun auch Anrecht auf die Lohnausgleichskasse sowie auf jenen Teil des Krankengeldes, welches nicht vom NISF/INPS abgedeckt ist. Der Betrieb muss ab diesem Datum einen entsprechenden Prozentsatz bei der Bauarbeiterkasse einzahlen. Nachdem zur Zeit die Verhandlungen zur Erneuerung des Landeszusatzvertrages für die Bauindustrie laufen, wird man versuchen, diese Regelung auch für die über 300 Lehrlinge in der Bauindustrie zu erreichen.