Gesundheitsdienst

Individuelles Gehalt aufgrund der Berufserfahrung

Der Artikel 18 des Bereichsabkommens vom 19.04.2005 sieht in ganz bestimmten Fällen die Möglichkeit der wirtschaftlichen Anerkennung einer bereits erworbenen Berufserfahrung auf die berufliche Entwicklung vor
Wer kann ansuchen?
Bedienstete, die nach dem 19. April 05 unbefristet angestellt werden. Der Antrag kann innerhalb von 90 Tagen ab Unterzeichung des Arbeitsvertrages vorgelegt werden.
Bedienstete, die am 19. April 05 bereits unbefristet im Dienst waren. Der Antrag kann jederzeit vorgelegt werden.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Es muss sich um geleistete Dienste in gleichwertigen, analogen oder höheren Berufsfiguren handeln.
Es muss sich um Dienste handeln, die einen direkten Bezug zur Tätigkeit im Sanitätsbetrieb haben.
Welche Auswirkung hat die Anerkennung?
Vorzeitige Gewährung einer Gehaltsklasse (in der unteren Besoldungsstufe).
Vorzeitiger Aufstieg von der unteren in die obere Besoldungsstufe
Vorzeitige Gewährung einer Gehaltsvorrückung (in der oberen Besoldungsstufe)
Verkürzung der Verweildauer in der bei der Anstellung zustehenden wirtschaftlichen Position.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Aussprache mit der Stadtgemeinde Meran

Die Stadtgemeinde Meran, die europaweit im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl den höchsten Anteil an alten Menschen aufweist, befindet sich seit Längerem in einer finanziellen Notlage. Deshalb hatte die Gemeinde einen Irpef-Zuschlag eingeführt und will nun auch noch den ICI-Steuersatz erhöhen. Die Gewerkschaften haben angesichts dieser Maßnahme Alarm geschlagen, da Rentner und Arbeitnehmer zusätzlich zu den hohen Mieten und Lebenshaltungskosten sowie der exorbitanten Gebühren für Müllabfuhr, Trinkwasser und Abwasser in einem nicht mehr erträglichen Ausmaß belastet würden.
Wenn Opfer gebracht werden müssen, müssen diese gerecht verteilt werden und den Minderbemittelten muss geholfen werden. Letzthin ist es deshalb zu einer Reihe von Aussprachen mit den zuständigen Assessoren und mit dem Bürgermeister gekommen. Bei diesen Verhandlungen waren unser Obmann Adolf Buratti sowie A.Günther Schnitzer, Vorstandsmitglied für den Bezirk Meran immer dabei.
Wir fordern ein Mitspracherecht bei der Erstellung des Gemeindehaushalts, sowohl des jährlichen als auch des mehrjährigen und im Rahmen des noch zu erstellenden Gemeindesozialplanes sollen die Zuwendungen zugunsten der älteren Menschen angehoben werden.