Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Bruneck

Auszahlung „una tantum"

Nach mehreren, teils heftigen Interventionen seitens des ASGB Gesundheitsdienstes bei den jeweiligen Treffen mit der Verwaltung des Sanitätsbetriebes und den Verantwortlichen für das Personal des Gesundheitsdienstes sowie einigen schriftlichen Aufforderungen ist es nun endlich so weit!! Mit Schreiben Nr. 9495 vom 13.06.06 des Amtes für Gesundheitswesen, ist die Veröffentlichung des Zusatzabkommens im Amtsblatt der Region am 20. Juni 2006, Nr. 25, bestätigt worden. Das Zusatzabkommen regelt die Modalitäten für die Auszahlung der „una tantum" Zulage. Die Verwaltung des Sanitätsbetriebes Bruneck hat den Vertretern des ASGB Gesundheitsdienstes zugesagt, dass die Zulage im Monat Juni ausbezahlt wird!!

Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Bruneck

Betriebsabkommen

Das Betriebsabkommen wurde am 29. Mai von den Gewerkschaften Nursing UP und dem ASGB und nun auch von der CGIL und der CISL unterzeichnet. Damit treten ab ersten Juni 2006 die neuen Regelungen auf Betriebsebene in Kraft. Wir werden alle Bediensteten in nächster Zeit über die Auswirkungen des Abkommens informieren. Auf Wunsch sind wir auch gerne bereit Gewerkschaftsversammlungen in den einzelnen Diensten und Abteilungen abzuhalten! Termine können jederzeit unter der Handy Nr. 389/0744940 oder intern 6181 mit mir vereinbart werden.