Holzindustrie
Lohnrechtlicher Teil für Biennium 2006/2007 unterzeichnet
Am 06. Juni 2006 wurde der für den Zweijahreszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2007 gültige lohnrechtliche Teil für die Beschäftigten des Sektors HOLZINDUSTRIE unterzeichnet.
- Grundlohnerhöhungen: Diese werden in drei Stufen, wie aus folgender Tabelle ersichtlich, gewährt.
- UNA TANTUM: Als Lohnnachzahlung für die so genannte „vertragslose Zeit" (01.01.06 bis 31.05.06) erhalten die Arbeitnehmer/innen, welche am Tag der Vertragsunterzeichnung (06.06.06) im Sektor Holzindustrie beschäftigt waren, einen einmaligen Bruttobetrag von 100 Euro. Dieser wird bereits mit dem Junigehalt ausbezahlt.