Transport & Verkehr

Neuerungen im Sektor Warentransport und Spedition

Im Sektor Warentransport und Spedition wurde am 1. März 2006 zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ein Ergänzungsabkommen zum Nationalen Kollektivvertrag unterzeichnet. Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung einheitlicher Kollektivvertrag für die Beschäftigten dieses Sektors gesetzt. Das Ergänzungsabkommen enthält Neuerungen u.a. bezüglich Sicherheitsvertreter, Mobbing, Gewerkschaftsversammlungen, zweite Verhandlungsebene, Arbeitszeit.
Die wichtigste Neuheit betrifft die Zusatzvorsorge
Ab 1. November 2006 können alle Arbeitnehmer/innen des Sektors Warentransport einem Zusatzrentenfonds beitreten. Ausgenommen sind jene Angestellten, welche bereits beim FASC („Fondo Nazionale di Previdenza per gli Impiegati delle Imprese di Spedizione e delle Agenzie Marittime") eingeschrieben sind.
Mit der Regelung der Zusatzvorsorge haben die in Südtirol oder im Trentino in diesem Sektor beschäftigten Arbeitnehmer/innen ab 1. November 2006 die Möglichkeit, dem regionalen Zusatzrentenfonds „Laborfonds" beizutreten.
Der ASGB-GTV begrüßt die Tatsache, dass nun auch die Beschäftigten des Sektors Warentransport und Spedition die Möglichkeit haben, einem kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds beizutreten. Damit wurde eine wichtige Forderung der Gewerkschaften erfüllt. Der ASGB-GTV hatte diese Forderung auf Landesebene bereits an die zuständigen Arbeitgeberverbände gerichtet und auf die Notwendigkeit der Zusatzvorsorge hingewiesen. Wer sich über die Zusatzrente informieren oder beim regionalen Zusatzrentenfonds einschreiben (ab November 2006) möchte, kann sich an die Fachgewerkschaft ASGB-GTV oder an eines der Bezirksbüros des ASGB wenden.

Transport & Verkehr

Ergäbnisprämie für die Beschäftigten der Betriebe SAD und SASA unterzeichnet

Am 31. Mai 2006 wurde die Ergebnisprämie für die Beschäftigten der Betriebe SAD und SASA unterzeichnet. Die Verhandlungen zogen sich hin, da zuerst einige Abänderungsvorschläge von Seiten der Unternehmen von den Gewerkschaften genau analysiert und durchgerechnet werden mussten. Die Laufzeit des Abkommens wurde für die Jahre 2005 bis 2008 festgelegt. Die Prämie ist variabel und hängt von unterschiedlichen Faktoren und Arbeitsbereichen ab, welche im Abkommen genau definiert sind. Die Prämie von durchschnittlich 1.000 Euro pro Jahr wird mit dem Märzlohn ausbezahlt. Zur Überprüfung der einzelnen Prämienindikatoren auf die Mitarbeiter, wurde eine überbetriebliche paritätische Kommission eingerichtet, welche jährlich die Position aller Mitarbeiter überprüft. Der ASGB-GTV hat nach einer Umfrage bei den Mitgliedern eine große Zustimmung zum Abkommen erhalten. Die betrieblichen Vertreter des ASGB-GTV und der Fachsekretär Markus Dibiasi geben allen Interessierten gerne zusätzliche Informationen zum Abkommen.