aktuell

Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen

Für zahnärztliche Leistungen werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen, die in der Tabelle angeführten Beträge vom Landesgesundheitsdienst rückvergütet. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen.
Zahnärztiliche Leistungen Rückerstatteter Betrag
Zahnärztliche Visite 13,63 €
Zahnextraktion mit Anästhesie 6,71 €
Extraktion des Weisheitszahnes 13,38 €
Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahnes 33,47 €
Eingriff bei Epulis mit Anästhesie 23,45 €
Kleinchirurgische Eingriffe im Mund
Abszess – Knochencuret. Entfernung Segmente 10,02 €
Kieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen 13,38 €
Entnahme für Biopsie 8,93 €
Entfernung Zahnprothese (je Element) 6,35 €
Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne: Kinnseite – Außenseite – Zungenseite – Gaumenseite - Zahnmitte 12,76 €
Wurzelbehandlung einkanalig 22,31 €
Wurzelbehandlung mehrkanalig 26,60 €
Zahnsteinentfernung 3,51 €
Behandlung Zahnfleischentzündung 2,32 €
Behandlung der Alveolareiterung 3,93 €
Zahn-Röntgenaufnahme 3,43 €
Zweite Zahn-Röntgenaufnahme 2,23 €
Entfernung sublinguale Geschwulst 10,43 €
Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst 13,27 €
Lippenbändchenoperation 5,22 €
Für zahnprothetische Leistungen (Zahnprothesen, Brücken, Kronen, Regulierungsapparate) werden die Landesbeiträge gestaffelt nach Einkommens- und Vermögensgrenzen gewährt.

aktuell
Georg Pardeller zur Pflegevorsorge

Gemeinsam für Menschenwürde und Solidarität

„Die Würde des Menschen von der Wiege bis zum Tod ist nicht mit einer Versicherung zu garantieren, sondern im Sinne der Verfassung mit der Beteiligung aller nach Maßgabe ihres besteuerbaren Einkommen und im Sinne der Solidarität zwischen den Generationen", erklärt der ASGB-Vorsitzende Georg Pardeller grundsätzlich zur Problematik der Pflege der Menschen im Falle von Krankheit und vor allem von Pflegebedürftigkeit.
„Deshalb ist es grundsätzlich falsch, von einer Pflegeversicherung zu reden, denn nicht um eine solche kann es sich handeln. Versicherung bedeutet jährliche Polizzen wie bei einem Auto und ist eine Einrichtung ad personam. Der Mensch ist kein Auto. Die Pflege des Menschen in jeder Lebenslage ist ein genereller Auftrag der Gesellschaft und muss daher als umfassende Pflegevorsorge gesehen und eingerichtet werden. Es ist an der Zeit, diese Begriffsklärung in der Politik und zwischen den Sozialpartnern unmissverständlich vorzunehmen.
Anders als beispielsweise in Deutschland, wo aufgrund der gegebenen Gesetzeslage die Kranken- und Pflegeversicherung gilt, wird in Italien gemäß Verfassung der Gesundheitsfonds direkt aus Steuermitteln finanziert. Im Sinne der Gesamtverantwortung der Gesellschaft für alle ihre Mitglieder ist es daher verfassungskonform, dass die Pflegevorsorge als Bestandteil dieser Gesamtverantwortung aus den Steuermitteln bestritten wird. Das heißt, jeder Bürger muss seinem Einkommen entsprechend mit seinen Steuern zu dieser Sozialleistung beitragen und nicht mit ad hoc abgestuften Beträgen, die nicht der Steuergerechtigkeit entsprechen. Zudem würde eine nach Einkommensschichten gestaffelte Abgabe jährlich eine eigene Prüfung des Einkommens des Einzelnen erfordern und somit einen nicht zu rechtfertigenden bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Nur durch einen Steuersatz gemäß Einkommen ist eine ausgewogene Beteiligung an dieser ethischen und moralischen Verpflichtung zu erreichen.
Eine Pflegeversicherung sollte nach Auffassung mancher den Landeshaushalt entlasten und deswegen parallel dazu eingerichtet werden. Das ist durch nichts zu rechtfertigen. Da alles, was die öffentliche Hand in Südtirol leistet, aus Steuermitteln bestritten wird – Gesundheit, Straßen, Schulen, Förderungsmittel für die Wirtschaft usw. – ist es nur logisch, dass in diese Steuerleistung auch die Pflege der Menschen in allen Notlagen einbezogen wird. Nach Bedarf muss im Landeshaushalt eine entsprechende Umschichtung erfolgen. Sollte dies nicht ausreichen, um die Pflegevorsorge zu garantieren, ist der Steuersatz entsprechend anzuheben. Es würde sich, sofern die gesamte Gemeinschaft besteuert wird, auf jeden Fall um eine geringe Anhebung handeln. Wenn alle zahlen, zahlt jeder weniger.
Eine eigene Pflegeversicherung sollte hingegen für Personen eingerichtet werden, welche aufgrund ihrer Tätigkeit (verletzungsgefährdete Extremsportarten und Ähnliches) spezifische Pflegefälle werden können. Pflegeeinrichtungen sollten, soweit möglich, in den Krankenhäusern und nahe gelegenen Einrichtungen, in Altersheimen und nahe gelegenen, auch neu zu errichtenden Strukturen untergebracht werden, um Gesundheitsbetreuung und Pflege möglichst eng nebeneinander möglich zu machen. Der Landesgesundheitsfonds ist für die Krankenfür- und vorsorge zuständig. Die Pflegevorsorge soll die Mittel für die persönliche Betreuung von Pflegefällen von unselbständigen Personen (Waschen, Körperpflege, Essen eingeben usw.) einschließlich des erforderlichen Personals gewährleisten.
Es ist eine Frage der Würde, des Respekts und der ethischen Wertehaltung, dass eine reiche Gesellschaft die Bereitschaft findet, für die globale Begleitung des Menschen in Not von der Wiege bis zum Grabe einzustehen. Die Sozialpartner sind gefordert. Sie müssen diese Thematik behandeln und in gemeinsamer Willensbildung der Politik die Richtlinien vorlegen. Solche Entscheidungen können nicht einseitig von oben und ohne Zustimmung der Sozialpartner getroffen werden. Als Gewerkschaft, als Vertreter der arbeitenden Bevölkerung, stehen wir voll für das gesamthafte Modell der Pflegevorsorge ein, und wir können es nicht zulassen, dass durch ein mehr als fragwürdiges und sozial nicht gerechtes Versicherungsmodell der Gesellschaft die Gesamtverantwortung für sich selber abgenommen und beliebig verteilt wird.