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Der Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen

Anspruch auf den Landesbeitrag für zahnprothetische Leistungen haben alle in Südtirol ansässigen und im Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen. Der Beitrag wird gestaffelt je nach bereinigtem Einkommen bzw. Vermögen gewährt. Die Beiträge für die zahnärztlichen Leistungen werden hingegen unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Das bereinigte Einkommen wird durch Abzug eines Freibetrages von 30 Prozent auf den lohnabhängigen Anteil, minus die Freibeträge (2.000,00 Euro für den Ehepartner, 1.800,00 Euro für die 1. zu Lasten der Familie lebende Person, 2.600,00 Euro für die 2. Person, 3.000,00 Euro für die 3. Person und 3.300,00 Euro für jede weitere Person) ermittelt. Für Gesuche, welche bis zum 31. Juli eines jeden Jahres abgegeben werden, zählt das Einkommen des vorletzten Jahres, für jene ab 01. August jenes des letzten Jahres.
Der Einreichetermin
Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen ist neben der Arztrechnung auch die Verschreibung durch den Zahnarzt beizulegen.
Mit dem Landesgesetz Nr. 7 vom 05.03.2001 wurde außerdem bestimmt, dass auch zahnärztliche Leistungen, welche im Ausland erbracht wurden, Anrecht auf eine Rückerstattung von Seiten der Sanitätsbetriebe geben. Die Rechnungen müssen entweder in deutscher oder italienischer Sprache ausgestellt werden, oder es muss eine Übersetzung in einer dieser beiden Sprachen beigelegt werden. Die Übersetzung kann auch durch den Antragsteller selbst erstellt werden.
Wichtig!
Der effektiv zu Lasten verbliebene Betrag (Rechnungsbetrag des Zahnarztes minus Rückerstattung von Seiten des Sanitätsbetriebes), kann anlässlich der Steuererklärung teilweise von der Steuer abgezogen werden. Deshalb unbedingt die Zahnarztrechnungen kopieren! Dasselbe gilt auch für im Ausland ausgestellte Zahnarztrechnungen.
N.B.: Da es bei den oben beschriebenen Leistungen noch weitere Sonderfälle gibt (nicht berufstätige Antragsteller/innen mit Kind/ern bzw. mit nur einem oder keinem Elternteil, Personen mit Behinderungen, Schüler und Studenten), empfiehlt es sich auf jeden Fall bei den Fachleuten im ASGB Rücksprache zu halten.

aktuell

Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen

Für zahnärztliche Leistungen werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen, die in der Tabelle angeführten Beträge vom Landesgesundheitsdienst rückvergütet. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen.
Zahnärztiliche Leistungen Rückerstatteter Betrag
Zahnärztliche Visite 13,63 €
Zahnextraktion mit Anästhesie 6,71 €
Extraktion des Weisheitszahnes 13,38 €
Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahnes 33,47 €
Eingriff bei Epulis mit Anästhesie 23,45 €
Kleinchirurgische Eingriffe im Mund
Abszess – Knochencuret. Entfernung Segmente 10,02 €
Kieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen 13,38 €
Entnahme für Biopsie 8,93 €
Entfernung Zahnprothese (je Element) 6,35 €
Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne: Kinnseite – Außenseite – Zungenseite – Gaumenseite - Zahnmitte 12,76 €
Wurzelbehandlung einkanalig 22,31 €
Wurzelbehandlung mehrkanalig 26,60 €
Zahnsteinentfernung 3,51 €
Behandlung Zahnfleischentzündung 2,32 €
Behandlung der Alveolareiterung 3,93 €
Zahn-Röntgenaufnahme 3,43 €
Zweite Zahn-Röntgenaufnahme 2,23 €
Entfernung sublinguale Geschwulst 10,43 €
Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst 13,27 €
Lippenbändchenoperation 5,22 €
Für zahnprothetische Leistungen (Zahnprothesen, Brücken, Kronen, Regulierungsapparate) werden die Landesbeiträge gestaffelt nach Einkommens- und Vermögensgrenzen gewährt.