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Der Landesbeitrag für zahnärztliche Leistungen
Für zahnärztliche Leistungen werden, unabhängig von Einkommen und Vermögen, die in der Tabelle angeführten Beträge vom Landesgesundheitsdienst rückvergütet. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum die Originalrechnung gemeinsam mit dem Antragsformblatt beim zuständigen Sanitätsbetrieb einreichen.
Zahnärztiliche Leistungen Rückerstatteter Betrag
Zahnärztliche Visite 13,63 €
Zahnextraktion mit Anästhesie 6,71 €
Extraktion des Weisheitszahnes 13,38 €
Extraktion des eingeschlossenen Weisheitszahnes 33,47 €
Eingriff bei Epulis mit Anästhesie 23,45 €
Kleinchirurgische Eingriffe im Mund
Abszess – Knochencuret. Entfernung Segmente 10,02 €
Kieferchirurgische Eingriffe zur Anbringung von Prothesen 13,38 €
Entnahme für Biopsie 8,93 €
Entfernung Zahnprothese (je Element) 6,35 €
Zahnbehandlung und Füllung Stockzähne: Kinnseite – Außenseite – Zungenseite – Gaumenseite - Zahnmitte 12,76 €
Wurzelbehandlung einkanalig 22,31 €
Wurzelbehandlung mehrkanalig 26,60 €
Zahnsteinentfernung 3,51 €
Behandlung Zahnfleischentzündung 2,32 €
Behandlung der Alveolareiterung 3,93 €
Zahn-Röntgenaufnahme 3,43 €
Zweite Zahn-Röntgenaufnahme 2,23 €
Entfernung sublinguale Geschwulst 10,43 €
Entfernung obere Zahnfleischgeschwulst 13,27 €
Lippenbändchenoperation 5,22 €
Für zahnprothetische Leistungen (Zahnprothesen, Brücken, Kronen, Regulierungsapparate) werden die Landesbeiträge gestaffelt nach Einkommens- und Vermögensgrenzen gewährt.