Verbrauchertelegramm
SICHERHEIT

Nicht sparen beim Kindersitz!

Von null bis zwölf Jahren muss das Kind je nach Gewicht und Alter in einem eigenen Kindersitz oder Kissen sitzen, welches das europäische Siegel ECE R 44 trägt.
Beim Neukauf sollte ein Modell erstanden werden, welches der letzten Fassung der Verordnung entspricht, d.h. 44/03. Wer Ältere Modelle besitzt, muss darauf achten, dass diese die Kennzahlen ECE R44 oder EC R44/02 tragen. Nicht mehr benutzt werden dürfen hingegen Sitze oder Kissen ohne Zulassungssiegel. Für Kindersitze mit anderslautender Zulassung als 44/03 gilt ein generelles Verkaufsverbot.
Achtung: bei Beifahrer-Airbag dürfen Kindersitze nicht vorne montiert werden!

Verbrauchertelegramm
VERSICHERUNGEN 2

Schlichtung vor Prozess

Seit 1. Juli können Streitsachen mit den Kfz-Versicherungen bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro vor einer Schlichtungskommission ausgetragen werden. Diese ist aus je einem Vertreter der Verbraucherzentrale und der Versicherung zusammengesetzt. An dem von der gesamtstaatlichen Vereinigung der Versicherungen ANIA und den italienischen Konsumentenschutzverbänden abgeschlossenen Abkommen über diese außergerichtliche Streitbeilegung beteiligen sich 80 Prozent der italienischen Versicherungsgesellschaften. (Die Liste ist auf der Homepage der VZS nachzulesen). Das Schlichtungsverfahren erspart den KonsumentInnen Ärger, Prozesskosten und Zeit.