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Neue Eigenerklärung für Ticketbefreiung ab 01.08.2004

Mit 31. Juli sind die bisher gültigen Eigenerklärungen für die Ticketbefreiung im Sanitätswesen verfallen. Seit 1. August 2004 ist eine neue Eigenerklärung zur Befreiung aus Einkommensgründen notwendig. Der entsprechende Vordruck liegt seit einigen Tagen in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen auf.
Wer kann den Vordruck verwenden?
Alle, die aus Einkommensgründen von der Bezahlung des Tickets befreit werden möchten, können dies anhand des Vordruckes für die Eigenerklärung tun. Darin bestätigen sie, dass sie die für die Ticketbefreiung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Vordruck müssen die erforderlichen Daten eingetragen und das Kästchen mit jenem Code bzw. Kennzeichen angekreuzt werden, der bzw. das sich auf den Befreiungsgrund bezieht. Schließlich muss der Vordruck unterschrieben werden.
Wer muss den Vordruck unterschreiben?
Im Normalfall wird der Vordruck von der betroffenen Person unterzeichnet, während für Minderjährige bzw. Entmündigte der gesetzliche Vertreter unterschreiben muss. Das Formular ist bereits so ausgearbeitet worden, dass es auch von einer anderen als der interessierten Person ausgefüllt und unterschrieben werden kann.
Wie wird die Eigenerklärung rechtsgültig?
Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke, einem Gesundheitssprengel oder bei einer eigenen bzw. vertragsgebundenen Einrichtung des Sanitätsbetriebes hinterlegt werden. Die Eigenerklärung kann anlässlich eines Medikamentenkaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden. Das Personal der Apotheke, des Gesundheitssprengels bzw. der Einrichtung sorgt dafür, dass das Datum und der Stempel angebracht und eine Kopie dem zuständigen Sanitätsbetrieb übermittelt werden.
Eine zweite Kopie wird dem Betroffenen übergeben und muss zusammengefaltet und im Büchlein für die gesundheitliche Betreuung aufbewahrt werden. Dies deshalb, da sie dem Arzt bei der Verschreibung von Medikamenten und gesundheitlichen Leistungen sowie jedes Mal, wenn sie verlangt wird (etwa beim Erhalt von Medikamenten und bei der Gewährung von gesundheitlichen Leistungen), vorgelegt werden muss.
Ab wann und wie lange gilt die Eigenerklärung?
Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe. Sie gilt frühestens ab dem Datum, an dem sie abgegeben wird und höchstens bis zum nächsten 31. Juli.
Muss der Bürger, der bereits aus Einkommensgründen ticketbefreit ist, die Eigenerklärung erneut ausfüllen?
Da die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. Juli eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. August oder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen eine neue Eigenerklärung ausgefüllt werden. Dies natürlich nur, sofern die für eine Ticketbefreiung vorgesehenen Voraussetzungen zutreffen. Die Abgabe falscher Eigenerklärungen ist strafrechtlich verfolgbar, weshalb empfohlen wird, vor Abgabe der Erklärung die Angaben genauestens zu überprüfen.

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Einladung

zum 11. ordentlichen Bundeskongress des ASGB
am Samstag, den 16. Oktober 2004
um 9.30 Uhr im Waltherhaus in Bozen
Die Mitglieder unserer Gewerkschaft sind herzlich eingeladen, am 11. Bundeskongress des ASGB teilzunehmen, der unter dem Motto
„40 Jahre ASGB – Ringen um soziale Gerechtigkeit"
steht.
Tagesordnung:
1. Eröffnung des Bundeskongresses und Begrüßung;
2. Wahl des Präsidiums;
3. Bericht des Vorsitzenden Georg Pardeller;
4. Referat zum Kongressmotto;
5. Pause;
6. Behandlung der Anträge und Resolutionen;
7. Allgemeine Diskussion;
8. Wahl des Schiedsgerichtes und der Rechnungsprüfer;
9. Schlussworte des Vorsitzenden.