aktuell

Sozialversicherungen aus Frauensicht

In Deutschland gelang es den Frauen, einheitliche Tarife für private Versicherungen zu erkämpfen.
In Deutschland ist es wie in Italien üblich, dass private Rentenversicherungen die Rentenhöhe mit der Lebenserwartung koppeln, so dass Frauen durch die durchschnittlich höhere Lebenserwartung niedrigere Renten ausbezahlt werden. Nun ist es den Frauen gelungen, dass ab 2006 der Staat nur noch private Rentenversicherungen mit geschlechtsneutralen Versicherungstarifen und geschlechtsneutralen Rentenhöhen fördert. Die Frauen haben bei diesem Kampf erfolgreich argumentiert, dass das Kriterium Geschlecht bei der unterschiedlichen Lebenserwartung sehr willkürlich ist, genauso gut könnte die Lebenserwartung auch für andere Gruppen wie zum Beispiel von Verheirateten – nicht Verheirateten, Sportlern bzw. Nichtsportlern untersucht werden. In Deutschland wurde im Rahmen der letzten Rentenreform das Rentenniveau der 1. Säule gesenkt, weitere Kürzungen werden folgen. Als Ersatz für diese Renteneinbußen fördert der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen den Abschluss einer privaten Altersvorsorge. Nun will die Kommission in der EU eine Richtlinie für private Versicherungen Unisextarife durchsetzen. Der regionale Laborfonds wurde für unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen errichtet, mit dem Ziel, eine zweite Säule für eine Altersvorsorge zu errichten und damit die geringeren Renten z.t. auszugleichen. Leider wendet der Laborfonds denselben Berechnungsmodus bei der Rentenhöhe wie eine Privatversicherung an, so dass Frauen bei der Beziehung der Rente auf Grund ihres Geschlechts ganz klar benachteiligt werden. Der Laborfonds täte gut daran, seine Bestimmungen dahingehend abzuändern und geschlechtsneutrale Rentenhöhen einzuführen und somit diese ungleiche Behandlung abzuschaffen.

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Neue Eigenerklärung für Ticketbefreiung ab 01.08.2004

Mit 31. Juli sind die bisher gültigen Eigenerklärungen für die Ticketbefreiung im Sanitätswesen verfallen. Seit 1. August 2004 ist eine neue Eigenerklärung zur Befreiung aus Einkommensgründen notwendig. Der entsprechende Vordruck liegt seit einigen Tagen in den Apotheken, Gesundheitssprengeln und -einrichtungen auf.
Wer kann den Vordruck verwenden?
Alle, die aus Einkommensgründen von der Bezahlung des Tickets befreit werden möchten, können dies anhand des Vordruckes für die Eigenerklärung tun. Darin bestätigen sie, dass sie die für die Ticketbefreiung erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Vordruck müssen die erforderlichen Daten eingetragen und das Kästchen mit jenem Code bzw. Kennzeichen angekreuzt werden, der bzw. das sich auf den Befreiungsgrund bezieht. Schließlich muss der Vordruck unterschrieben werden.
Wer muss den Vordruck unterschreiben?
Im Normalfall wird der Vordruck von der betroffenen Person unterzeichnet, während für Minderjährige bzw. Entmündigte der gesetzliche Vertreter unterschreiben muss. Das Formular ist bereits so ausgearbeitet worden, dass es auch von einer anderen als der interessierten Person ausgefüllt und unterschrieben werden kann.
Wie wird die Eigenerklärung rechtsgültig?
Damit die Eigenerklärung rechtsgültig wird und zur Befreiung berechtigt, muss sie bei einer Apotheke, einem Gesundheitssprengel oder bei einer eigenen bzw. vertragsgebundenen Einrichtung des Sanitätsbetriebes hinterlegt werden. Die Eigenerklärung kann anlässlich eines Medikamentenkaufs bzw. einer Beanspruchung von Gesundheitsleistungen abgegeben werden. Das Personal der Apotheke, des Gesundheitssprengels bzw. der Einrichtung sorgt dafür, dass das Datum und der Stempel angebracht und eine Kopie dem zuständigen Sanitätsbetrieb übermittelt werden.
Eine zweite Kopie wird dem Betroffenen übergeben und muss zusammengefaltet und im Büchlein für die gesundheitliche Betreuung aufbewahrt werden. Dies deshalb, da sie dem Arzt bei der Verschreibung von Medikamenten und gesundheitlichen Leistungen sowie jedes Mal, wenn sie verlangt wird (etwa beim Erhalt von Medikamenten und bei der Gewährung von gesundheitlichen Leistungen), vorgelegt werden muss.
Ab wann und wie lange gilt die Eigenerklärung?
Die Eigenerklärung ermächtigt zur gänzlichen bzw. teilweisen Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe. Sie gilt frühestens ab dem Datum, an dem sie abgegeben wird und höchstens bis zum nächsten 31. Juli.
Muss der Bürger, der bereits aus Einkommensgründen ticketbefreit ist, die Eigenerklärung erneut ausfüllen?
Da die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen mit dem 31. Juli eines jeden Jahres verfällt, muss ab 1. August oder zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von pharmazeutischen oder anderen gesundheitlichen Leistungen eine neue Eigenerklärung ausgefüllt werden. Dies natürlich nur, sofern die für eine Ticketbefreiung vorgesehenen Voraussetzungen zutreffen. Die Abgabe falscher Eigenerklärungen ist strafrechtlich verfolgbar, weshalb empfohlen wird, vor Abgabe der Erklärung die Angaben genauestens zu überprüfen.