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Anerkennung der Mutterschaftszeiten auch ohne Arbeitsverhältnis

Wir möchten alle nochmals daran erinnern, dass laut Legislativdekret Nr. 151/2001 eine kostenlose Gutschrift der Mutterschaftszeiten möglich ist, auch ohne sozialversichertes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Voraussetzung zur Gutschrift der Mutterschaftszeiten ist, dass die Antragstellerin zum Datum des Antrages mindestens fünf Beitragsjahre als Arbeitnehmerin nachweisen kann. Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft wird kostenlos gutgeschrieben, der Zeitraum der fakultativen Mutterschaft kann durch einen Nachkauf angerechnet werden. Somit kann sich eine Mutter, auch ohne Sozialversicherung zum Zeitpunkt der Geburt, den gesamten Zeitraum einer Mutterschaft pensionsmäßig anrechnen lassen. Der anrechenbare Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft beträgt fünf Monate für alle Geburten nach dem 17. Jänner 1972. Für die Geburten vor diesem Datum ist der anrechenbare Zeitraum unterschiedlich. Die fakultative Mutterschaft von insgesamt sechs Monaten pro Geburt kann durch einen Nachkauf gutgeschrieben werden. Die Antragsformulare, sowie nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Patronat Sozialer Beratungsring.

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Das staatliche Mutterschafts- und Familiengeld

Staatliches Mutterschaftsgeld
Das Patronat SBR erinnert daran, dass für jedes Kind innerhalb sechs Monate nach Geburt oder Adoption/Anvertrauung, um das staatliche Geburtengeld angesucht werden kann.
Wer hat Anrecht?
- Wer kein anderes Mutterschaftsgeld erhält bzw. die Höhe unter dem des staatlichen Mutterschaftsgeldes liegt.
- Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt (bei drei Familienmitgliedern 29.016,13 Euro im Jahr 2004).
- Frauen, die in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind, EU-Staatsbürgerinnen oder im Besitz der Aufenthaltskarte („carta di soggiorno") sind.
Wieviel erhält man?
Der Gesamtbetrag beträgt 2004 1.391,75 Euro (278,35 Euro pro Monat für maximal fünf Monate).
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gestellt werden, mitzubringen sind:
- Die letzte Steuererklärung
- einen Katasterauszug
- wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
- einen Familienbogen
- einen gültigen Personalausweis
Staatliches Familiengeld
Jedes Jahr kann um das staatliche Familiengeld angesucht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- EU-Staatsbürgerschaft
- Mindestens drei minderjährige Kinder
- Das Gesamteinkommen der Familiengemeinschaft darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Bei einer Familiengemeinschaft, bestehend aus fünf Personen, darf das Gesamteinkommen 20.891,60 Euro nicht überschreiten.
Wieviel erhält man?
Der Höchstbetrag für das Jahr 2004 beträgt 116,06 Euro monatlich.
Das Ansuchen kann im Patronat SBR gemacht werden, mitzubringen sind:
- einen Familienbogen
- die letzte Steuererklärung
- einen Katasterauszug
- wenn man in einer Mietwohnung lebt, den Mietvertrag
- einen gültigen Personalausweis