SBR

Wer kann mit 1. Jänner 2005 in Pension gehen?

Lohnabhängige
welche mit 30. September 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 57 nachweisen können.
welche mit 30. September 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 56 erreichen, wenn sie innerhalb des 19. Lebensjahres mindestens 52 Versicherungswochen nachweisen können („precoci").
welche mit 30. September 2004 38 Versicherungsjahre angereift haben, unabhängig vom Lebensalter.
Selbständige
Die innerhalb 30. Juni 2004 35 Versicherungsjahre und ein Lebensalter von 58 erreicht haben.
Die innerhalb 30. Juni 2004 40 Versicherungsjahre unabhängig vom Lebensalter nachweisen können.
Ihr könnt jederzeit eure Versicherungsposition überprüfen lassen. Mittels eurer Steuernummer können die Mitarbeiter des Patronates jederzeit eine genaue Berechnung deiner Versicherungszeiten durchführen. Durch den Vergleich mit Arbeitsbuch, Arbeitsbestätigungen, 01/M, CUD oder Lohnstreifen ist weiters eine genaue Kontrolle möglich.

SBR

Anerkennung der Mutterschaftszeiten auch ohne Arbeitsverhältnis

Wir möchten alle nochmals daran erinnern, dass laut Legislativdekret Nr. 151/2001 eine kostenlose Gutschrift der Mutterschaftszeiten möglich ist, auch ohne sozialversichertes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Voraussetzung zur Gutschrift der Mutterschaftszeiten ist, dass die Antragstellerin zum Datum des Antrages mindestens fünf Beitragsjahre als Arbeitnehmerin nachweisen kann. Der Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft wird kostenlos gutgeschrieben, der Zeitraum der fakultativen Mutterschaft kann durch einen Nachkauf angerechnet werden. Somit kann sich eine Mutter, auch ohne Sozialversicherung zum Zeitpunkt der Geburt, den gesamten Zeitraum einer Mutterschaft pensionsmäßig anrechnen lassen. Der anrechenbare Zeitraum der obligatorischen Mutterschaft beträgt fünf Monate für alle Geburten nach dem 17. Jänner 1972. Für die Geburten vor diesem Datum ist der anrechenbare Zeitraum unterschiedlich. Die fakultative Mutterschaft von insgesamt sechs Monaten pro Geburt kann durch einen Nachkauf gutgeschrieben werden. Die Antragsformulare, sowie nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Patronat Sozialer Beratungsring.