Landwirtschaft
Erneuerung des wirtschaftlichen Teils für die Angestellten des Landeskollektivvertrages der Obstmagazine Südtirols
Ab 1. Juli 2004 und ab 1. Jänner 2005 sind für die Angestellten der Obstmagazine Südtirols Gehaltserhöhungen vorgesehen. Zusätzlich wird mit dem Gehalt des Monats August 2004 ein einmaliger Betrag (Una tantum) ausbezahlt. Diese Einigung wurde am 25. Juni 2004 zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden erzielt. Der Una-tantum-Betrag steht allen Angestellten zu, die am 25. Juni 2004 beschäftigt waren. Bei Teilzeitverträgen wird dieser Betrag im Verhältnis zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit berechnet. Jene Mitarbeiter, die nach dem 1. Jänner 2004 eingestellt wurden, erhalten den Una-tantum-Betrag anteilsmäßig. Diese einmalige Zahlung darf nicht mit eventuellen Übertarifen verrechnet werden. Die Tabellen enthalten die Gehaltserhöhungen sowie die Una-tantum-Beträge für die jeweilige Kategorie.