Gebietskörperschaften

Zukunft der Südtiroler Altersheime ungewiss

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften stellt fest, dass die Privatisierung der Alters- und Pflegeheime in Südtirol, wie es der Gesetzentwurf von Martha Stocker, Vizepräsidentin der Region, vorsieht, zu einem Qualitätsverlust bei der Pflegebetreuung und zur ungleichen Behandlung des Personals in den Alters- und Pflegeheimen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zahlreiche Alters- und Pflegeheime in Südtirol in privatrechtliche Vereine und Stiftungen umgewandelt werden und in Konkurrenz zueinander treten müssen.
Der Landessekretär der Fachgewerkschaft Tony Tschenett sieht darin große Nachteile für Personal und Patienten. Die unterschiedliche Entlohnung für gleiche Arbeit und die geringere soziale Sicherheit seien ebenso vorprogrammiert wie der generelle Qualitätsverlust bei den Pflegedienstleistungen. Die Beibehaltung der Zweisprachigkeitspflicht in den Altersheimen sei bei dieser Form der Privatisierung reine Illusion.
Der ASGB-Gebietskörperschaften kritisiert Stocker, dass sie in dieser Angelegenheit keine Aussprache mit den zuständigen Fachgewerkschaften gesucht habe, um eine sozial verträgliche Lösung zu finden. Er fordert von Stocker die Nachholung dieses Versäumnisses. Zudem stehe der Gesetzentwurf in Widerspruch zu den gegenwärtigen Bestrebungen der Sozialpartner auf Landesebene, die Kollektivverträge für alle Altersheime in Südtirol dem öffentlichen Dienst anzupassen. Deshalb fordert der ASGB, dass im Gesetzentwurf die Anwendung des „bereichsübergreifenden Kollektivvertrages der Autonomen Provinz Bozen" für die Bediensteten aller Alters- und Pflegeheime in Südtirol festgeschrieben wird. Das Gesetz müsse laut ASGB-Gebietskörperschaften auch eine Qualitätskontrolle für privatisierte Alters- und Pflegeheime vorsehen. Nur so könne verhindert werden, dass der hohe Pflegestandard in Südtirol den Gewinnabsichten privatisierter Einrichtungen zum Opfer fällt und dass mit alten und pflegebedürftigen Menschen ein „gutes" Geschäft gemacht wird.
Als vertretbar bezeichnet die Fachgewerkschaft die Absicht des Gesetzentwurfes, die Verwaltung kleinerer Einrichtungen zusammenzulegen. Die Auflösung einzelner Heime lehnt der ASGB-Gebietskörperschaften allerdings ab, da alte Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen und gegen ihren Willen in größere, weiter entfernte Einrichtungen verlegt würden.
Das Regionalgesetz muss die Nachteile der Privatisierung durch Garantien für das betroffene Personal sowie für die Qualität der Pflegedienstleitungen auffangen.

Gebietskörperschaften

Hilfspersonal in den Grundschulen Übergang an das Land

Laut einem Landesgesetz aus dem Jahre 2003 soll das Hilfspersonal der Gemeinden.
in den Grundschulen mit 1. Jänner 2005 auf das Land übergehen. Ein solcher Übergang ist seit langem zwischen Land und Gemeindenverband im Gespräch, ist aber nie zu Stande gekommen, da sich beide nie über die damit zusammenhängenden Geldflüsse einig geworden sind.
Die Fachgewerkschaften ASGB-Gebietskörperschaften und ASGB-Landesbedienstete hatten bereits eine Aussprache mit Personallandesrat Widmann, wobei vereinbart wurde, die Problematik noch im Sommer weiter zu vertiefen. Der ASGB-Gebietskörperschaften hat nun in einem neuerlichen Gespräch auf eine Fortsetzung der Besprechungen gedrängt. Die Aufnahme von Aussprachen ist inzwischen für den September vereinbart worden.
Der geltende Kollektivvertrag sieht vor, dass die Gewerkschaften im gegebenen Falle einzubeziehen sind. Zu klären sind u.a. die bei Land und Gemeinden unterschiedlichen Einstufungen und Aufgabenzulagen, sowie andere ähnlich gelagerte Fälle.
Die Fachgewerkschaften der Bediensteten der Gebietskörperschaften und der Landesbediensteten im ASGB werden natürlich auf die Einhaltung der erworbenen Rechte drängen und die Interessen der Betroffenen mit Nachdruck vertreten.
Alle diesbezüglichen Neuigkeiten werden umgehend mitgeteilt.