Holz

Fa. Pedross - Euroform AG: Betriebsrat (EGV) und Sicherheitssprecher neu gewählt

Bei der Fa. Pedross Sockelleisten AG mit Sitz in der Industriezone Latsch, einem der größten Betriebe unseres Landes (150 Beschäftigte), wurden Ende Juli 2004 die fälligen Neuwahlen der Einheitlichen Gewerkschaftsvertretung (EGV), sowie des Sicherheitssprechers für die Belegschaft, durchgeführt. Die wichtige Aufgabe der EGV übernehmen für die nächsten drei Jahre, Verena Hanni, Doris Trafoier und Erich Mitterer, sowie Franz Platzer in der Rolle des Sicherheitssprechers. Der ASGB – Holz wünscht den gewählten Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit und bietet natürlich, bei Bedarf, sowohl über das Bezirksbüro, als auch in der Person des Kollegen Werner Blaas als Fachsekretär, jederzeit seine Unterstützung an.

Aktuell

Sanktionen für die Verstöße gegen die Regelungen der Arbeitszeit und des Urlaubes

Seit 1. September gelten die Sanktionen, die von der italienischen Regierung mit der Ermächtigungsverordnung Nr. 213/2004 in Ergänzung des Legislativdekretes Nr. 66/2003 zur Regelung der Arbeitszeit und des Urlaubes eingeführt wurden.
Die Verwaltungsstrafen im Überblick:
- Urlaub:
Pro Jahr müssen mindestens zwei der im selben Jahr anreifenden Urlaubswochen gewährt werden. Der restliche Urlaub ist in den darauf folgenden 18 Monaten zu genießen.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Fall.
- Tägliche Ruhezeiten:
Pro Tag (24 Stunden) muss eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden eingehalten werden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Wöchentlicher Ruhetag:
Der wöchentliche Ruhetag beträgt 24 zusammenhängende Stunden und fällt in der Regel auf den Sonntag.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 105 und 630 Euro.
- Nachtarbeit:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre, eine ärztliche Kontrolle bei den Arbeitnehmern für die Eignung zur Nachtarbeit durchführen zu lassen.
Sanktionen: Freiheitsstrafen zwischen drei und sechs Monaten oder Geldstrafen zwischen 1.549 und 4.131 Euro.
- Normale wöchentliche Arbeitszeit:
Die normale Wochenarbeitszeit beträgt, abgesehen von anders lautenden kollektivvertraglichen Bestimmungen, 40 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als fünf Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.
- Maximale wöchentliche Arbeitszeit:
Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche beträgt inklusive Überstunden höchstens 48 Stunden.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 130 und 780 Euro pro Arbeitnehmer und pro übertretenen Zeitraum.
- Überstundenarbeit:
Bei Fehlen einer kollektivvertraglichen Regelung muss die Überstundenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden und darf 250 Stunden pro Jahr nicht überschreiten.
Sanktionen: Verwaltungsstrafen zwischen 25 und 154 Euro. Betreffen die Verstöße mehr als 5 Arbeitnehmer bzw. mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr, liegt die Verwaltungsstrafe zwischen 154 und 1.032 Euro.