Holz

Holz-Industrie: Neuer gesamtstaatlicher Kollektivvertrag unterzeichnet

Am 21. Juli 2004 wurde der nationale Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Holz-Industrie unterzeichnet. Er gilt vom 01.07.2004 bis zum 31.21.2007. Der erste wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages gilt vom 01.07.2004 bis zum 31.12.2005.
Der Kollektivvertrag enthält folgende wichtige Neuerungen:
Lohnerhöhungen: Für die 3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 82 Euro brutto vorgesehen, welche in drei Stufen ausbezahlt wird:
35 Euro ab 01.07.2004
30 Euro ab 01.01.2005
17 Euro ab 01.07.2005
Una tantum: Als Lohnnachzahlung für die sogenannte „vertragslose Zeit" (01.01.2004 – 31.07.2004) erhalten die Arbeitnehmer/innen, welche am 21.07.2004 im Sektor Holz-Industrie beschäftigt waren, einen Bruttobetrag von 200 Euro. Dieser wird in zwei Raten (Juli und September 2004) zu je 100 Euro ausbezahlt.
Krankheit: Ab 01.08.2004 beträgt das Krankengeld ab dem 1. Krankheitstag 100 Prozent der Entlohnung, wenn im Jahr vor der letzten Krankheit nicht mehr als drei krankheitsbedingte Abwesenheiten aufscheinen. Die Abwesenheiten wegen Krankheit müssen der Betriebsleitung innerhalb von vier Stunden gemeldet werden.

Holz

Betriebsschließung der Fa. Gebrüder Fischnaller K.G.

Auf Anfrage der Fachgewerkschaft ASGB – Holz fand am 27. Juli 2004 am Sitz der Fa. Gebrüder Fischnaller K.G. mit Sitz in Schabs eine dringende Aussprache mit der Betriebsleitung statt, bei welcher Kollege Werner Blaas als Fachsekretär, sowie Kollegin Beatrix Angerer vom ASGB Bezirksbüro Brixen teilnahmen. Von der Belegschaft nahm Herr Barigozzi Aukenthaler Ernst an dieser Aussprache teil. Thema dieses Gespräches war die mit Kündigungsschreiben vom 20.07.2004 an die acht betroffenen Arbeiter mitgeteilte Einstellung der Betriebstätigkeit mit 31.07.2004, da der Betrieb verkauft wurde. Bereits Anfang Juni traf sich der Fachsekretär Werner Blaas mit der Belegschaft zu einer informativen Versammlung, wo über das Thema einer bevorstehenden Betriebsschließung noch innerhalb dieses Jahres diskutiert wurde. Kollege Werner Blaas wies bereits bei dieser Gelegenheit auf die Möglichkeit hin, die Mobilitätszulage gemäß Regionalgesetz Nr. 19 aus dem Jahre 1993 in Anspruch zu nehmen, sobald die Betriebsschließung bzw. die damit zusammenhängenden Entlassungen offiziell mitgeteilt würden. Bei der Aussprache vom 27.07.2004 stellte sich dann unter anderem heraus, dass der Großteil der Beschäftigten bereits eine einvernehmliche Kündigung mit der Geschäftsleitung mit 31.07.2004 vereinbart hat. (da sie bereits einen neuen Arbeitsplatz haben) und somit nicht mehr Anrecht auf oben genannte Zulage haben. Was aber trotz allen Tatsachen bleibt, sind der Verlust von acht langjährigen Arbeitsplätzen in der Zone Natz Schabs, sowie ein bitterer Nachgeschmack von Seiten des ASGB am Verlauf dieser Geschichte. Abschließend wurde uns von der Betriebsleitung zugesichert, dass alle zustehenden Zahlungen wie Juligehalt, Abfertigung, usw. innerhalb der ersten Augustwoche ausbezahlt werden.