Holz
Holz-Industrie: Neuer gesamtstaatlicher Kollektivvertrag unterzeichnet
Am 21. Juli 2004 wurde der nationale Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Holz-Industrie unterzeichnet. Er gilt vom 01.07.2004 bis zum 31.21.2007. Der erste wirtschaftliche Teil des Kollektivvertrages gilt vom 01.07.2004 bis zum 31.12.2005.
Der Kollektivvertrag enthält folgende wichtige Neuerungen:
Lohnerhöhungen: Für die 3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter) ist eine Lohnerhöhung von insgesamt 82 Euro brutto vorgesehen, welche in drei Stufen ausbezahlt wird:
35 Euro ab 01.07.2004
30 Euro ab 01.01.2005
17 Euro ab 01.07.2005
Una tantum: Als Lohnnachzahlung für die sogenannte „vertragslose Zeit" (01.01.2004 – 31.07.2004) erhalten die Arbeitnehmer/innen, welche am 21.07.2004 im Sektor Holz-Industrie beschäftigt waren, einen Bruttobetrag von 200 Euro. Dieser wird in zwei Raten (Juli und September 2004) zu je 100 Euro ausbezahlt.
Krankheit: Ab 01.08.2004 beträgt das Krankengeld ab dem 1. Krankheitstag 100 Prozent der Entlohnung, wenn im Jahr vor der letzten Krankheit nicht mehr als drei krankheitsbedingte Abwesenheiten aufscheinen. Die Abwesenheiten wegen Krankheit müssen der Betriebsleitung innerhalb von vier Stunden gemeldet werden.