Gebietskörperschaften

Einleitung der Verfahren für das dezentrale Abkommen

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften richtete an alle Altersheimstiftungen ein Schreiben um im Sinne des Artikels 19 des Bereichsabkommens vom 25.09.2000 das Verfahren für das dezentrale Abkommen einzuleiten. Die Fachgewerkschaft ASGB möchte im Abkommen folgende Punkte festlegen: Arbeitszeitregelung (Turnusdienst, Bereitschaftsdienst, Ruhepause); Zeitkonto; Fonds für besonders komplexe und innovative Projekte, Versicherung.

Holz

Wirtschaftlicher Teil des Kollektivvertrages Holz-Handwerk unterzeichnet

Am 06.07.2004 wurde der lohnrechtliche Teil des gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrages für die Beschäftigten des Sektors Holz-Handwerk für den Zeitraum vom 01.04.2002 bis zum 31.12.2004 unterzeichnet. Nachstehend bringen wir eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:
Mit 30.06.2004 endet die Auszahlung der Entschädigung für die sogenannte „vertragslose Zeit" (IVC) vom 01.04.2002 bis zum 30.06.2004.
Lohnerhöhungen: die durchschnittliche gesamte Lohnerhöhung beträgt 69,00 Euro brutto, berechnet auf die Kategorie D des qualifizierten Arbeiters. Dieser Betrag wird in zwei Stufen gewährt: die erste beträgt 45,00 Euro brutto ab 01.07.2004, die zweite 24,00 Euro brutto ab 01.01.2005
„Una tantum": für die „vertragslose Zeit" vom 01.04.2002 bis zum 30.06.04 wird als Entschädigung ein Gesamtbetrag von 345,00 Euro brutto ausbezahlt. Anrecht darauf haben jene Arbeitnehmer/innen, welche am Tag der Unterzeichnung des neuen Abkommens (06.07.2004) im Sektor Holz-Handwerk beschäftigt waren. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, die erste Rate in Höhe von 255,00 Euro brutto mit Oktober 2004, die zweite Rate im Ausmaß von 90,00 Euro brutto mit Juni 2005.
Für Lehrlinge beträgt das „Una tantum" insgesamt 254,00 Euro brutto, davon werden 188,00 Euro mit der ersten Rate im Oktober 2004 und 66,00 Euro mit der zweiten Rate im Juni 2005 ausbezahlt.
Der Betrag wird im Verhältnis zu den während des „vertragslosen Zeitraumes" gearbeiteten Monaten ausbezahlt.
ACHTUNG: Jenen Arbeitnehmer/innen, die während der „vertragslosen Zeit" eine Entschädigung (IVC) erhalten haben, wird diese im folgenden Ausmaß von der ersten Rate des „Una tantums" im Oktober 2004 abgezogen:
- 180,00 Euro brutto für Arbeiter/innen und Angestellte
- 133,00 Euro brutto für die Lehrlinge.