Gesundheitsdienst

ASGB-Betriebsauschuss zu Besuch bei privater Pflegeeinrichtung in Arco

Sechs Mitglieder des ASGB-Betriebsausschusses des Sanitätsbetriebs Bozen sind der Einladung eines ehemaligen Arbeitskollegen gefolgt und haben ihn am 8. Juni 2004 an seinem jetzigen Arbeitsplatz in der „Fondazione Comunità di Arco", einer privaten Pflegeeinrichtung, besucht. Die Bildungsreise bot den ASGB-Vertretern die Gelegenheit, die Regelung des Pflegebereiches in der Nachbarprovinz Trient näher kennen zu lernen.
Die „Fondazione Comunità di Arco" ist eine private Pflegeeinrichtung mit ca. 140 Betten, die sich zusammen mit ca. zwölf weiteren Einrichtungen und Stiftungen im Trentino um die medizinische und soziale Betreuung von vorwiegend langzeitkranken Personen kümmert. Diese Einrichtungen sind mit dem Sanitätswesen der Autonomen Provinz Trient konventioniert.
Die „Fondazione Comunità di Arco" ähnelt in ihrer baulichen Struktur und ihrer Ausstattung eher einem Krankenhaus als einem Altersheim, ist aber von der Philosophie des Hauses und vom Tagesablauf her kaum mit einem Krankenhaus vergleichbar. Pflegebedürftige Menschen sollen hier ein möglichst familiäres Umfeld und die Möglichkeit zu zwischenmenschlichen Kontakten vorfinden. Dass auf ein normales Alltagsleben großer Wert gelegt wird, unterstreicht die Anwesenheit von Verwandten und Sozialpraktikanten während des Tages. Soweit es der gesundheitliche Zustand der Bewohner zulässt, ist der Aufenthalt in den Zimmern tagsüber nicht vorgesehen. Vielmehr wird die Nutzung des großen Gartens und der verschiedenen Aufenthaltsräume nahe gelegt.
Früher war diese Einrichtung ein Altersheim mit zum Großteil selbständigen Personen und nur einem geringen Anteil an Pflegebedürftigen. Im Zuge der Umstrukturierung des Sanitätswesens im Trentino wurde die Betreuung von Langzeitkranken auch auf konventionierte Privatbetriebe übertragen. Für Stiftungen wie die „Fondazione Comunità di Arco" erforderte dies eine große Umstellung, weil dadurch eine bessere Ausstattung mit medizinischen Geräten und eine Zunahme an qualifiziertem Pflegepersonal notwendig wurden.
Heute sind diese Zentren nicht mehr wegzudenken. Die Bewohner und Patienten erhalten hier eine intensive soziale und medizinische Betreuung und können so ihre lange Genesungszeit in einem familiären Umfeld verbringen. Die Nachfrage nach einem Platz im Heim ist groß. Auch die Provinz Bozen hält einen fixen Platz in dieser Einrichtung in Arco.
Wie in Südtirol haben auch die Nachbarn im Trentino mit einem Mangel an Pflegepersonal zu kämpfen und sind auf qualifiziertes ausländisches Pflegepersonal angewiesen. Von den etwa 70 Beschäftigten der „Fondazione C. di Arco" ist nur die Hälfte fix angestellt, z. T. mit gemischten Vertragsformen zwischen lohnabhängiger und freiberuflicher Arbeit. Alle anderen Mitarbeiter sind freiberuflich beschäftigt. Die Aufnahme von Personal mit unbefristetem Vertrag wird von der Leitung des Pflegeheimes zwar bevorzugt, ist aber aufgrund des begrenzten Stellenplanes zurzeit nicht möglich.
Gut organisiert ist im Heim die interne ärztliche Betreuung. Einmal im Monat haben die Heimbewohner die Möglichkeit, direkt im Hause eine fachärztliche Visite beim Augenarzt, HNO-Arzt, Hautarzt usw. in Anspruch zu nehmen. Diese Einrichtung bietet außerdem Tagesdienste im Heim an. Dabei besteht die Möglichkeit, den Tag im Pflegeheim zu verbringen und abends wieder zur Familie zurückzukehren. Dies entlastet auf der einen Seite die Familien und gibt den Betroffenen auf der anderen Seite die Gelegenheit, zwischenmenschliche Kontakte aufzubauen und zu pflegen. Mit dem externen Dienst haben pflegebedürftige Bürger zudem die Möglichkeit, sich direkt zuhause verpflegen zu lassen. Die Kosten für einen Aufenthalt im Heim sind je nach Intensität des Pflegebedarfes unterschiedlich. Sie werden zu einem Drittel von den Bewohnern selbst bzw. von deren Verwandten getragen und zu zwei Dritteln von der öffentlichen Hand. Durchschnittlich kostet ein Pflegetag ca. 110 Euro.
Der Besuch in Arco hat gezeigt, wie wichtig die soziale Komponente für eine umfassende Pflege von kranken und alten Menschen ist. Die medizinische Versorgung allein reicht dafür nicht aus.

Gebietskörperschaften

Zukunft der Südtiroler Altersheime ungewiss

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften stellt fest, dass die Privatisierung der Alters- und Pflegeheime in Südtirol, wie es der Gesetzentwurf von Martha Stocker, Vizepräsidentin der Region, vorsieht, zu einem Qualitätsverlust bei der Pflegebetreuung und zur ungleichen Behandlung des Personals in den Alters- und Pflegeheimen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zahlreiche Alters- und Pflegeheime in Südtirol in privatrechtliche Vereine und Stiftungen umgewandelt werden und in Konkurrenz zueinander treten müssen.
Der Landessekretär der Fachgewerkschaft Tony Tschenett sieht darin große Nachteile für Personal und Patienten. Die unterschiedliche Entlohnung für gleiche Arbeit und die geringere soziale Sicherheit seien ebenso vorprogrammiert wie der generelle Qualitätsverlust bei den Pflegedienstleistungen. Die Beibehaltung der Zweisprachigkeitspflicht in den Altersheimen sei bei dieser Form der Privatisierung reine Illusion.
Der ASGB-Gebietskörperschaften kritisiert Stocker, dass sie in dieser Angelegenheit keine Aussprache mit den zuständigen Fachgewerkschaften gesucht habe, um eine sozial verträgliche Lösung zu finden. Er fordert von Stocker die Nachholung dieses Versäumnisses. Zudem stehe der Gesetzentwurf in Widerspruch zu den gegenwärtigen Bestrebungen der Sozialpartner auf Landesebene, die Kollektivverträge für alle Altersheime in Südtirol dem öffentlichen Dienst anzupassen. Deshalb fordert der ASGB, dass im Gesetzentwurf die Anwendung des „bereichsübergreifenden Kollektivvertrages der Autonomen Provinz Bozen" für die Bediensteten aller Alters- und Pflegeheime in Südtirol festgeschrieben wird. Das Gesetz müsse laut ASGB-Gebietskörperschaften auch eine Qualitätskontrolle für privatisierte Alters- und Pflegeheime vorsehen. Nur so könne verhindert werden, dass der hohe Pflegestandard in Südtirol den Gewinnabsichten privatisierter Einrichtungen zum Opfer fällt und dass mit alten und pflegebedürftigen Menschen ein „gutes" Geschäft gemacht wird.
Als vertretbar bezeichnet die Fachgewerkschaft die Absicht des Gesetzentwurfes, die Verwaltung kleinerer Einrichtungen zusammenzulegen. Die Auflösung einzelner Heime lehnt der ASGB-Gebietskörperschaften allerdings ab, da alte Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen und gegen ihren Willen in größere, weiter entfernte Einrichtungen verlegt würden.
Das Regionalgesetz muss die Nachteile der Privatisierung durch Garantien für das betroffene Personal sowie für die Qualität der Pflegedienstleitungen auffangen.