Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Bozen

ASGB stellt sich gegen Privatisierung im Sanitätsbetrieb Bozen

Der ASGB wehrt sich entschieden gegen die Privatisierungspläne des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes Bozen, Paolo Lanzinger. Dieser beabsichtigt laut Medienberichten, verschiedene Ökonomatsdienste des Krankenhauses Bozen wie die Wäscherei oder die Mensa an private Firmen zu vergeben und einen Teil des Personals zu entlassen. Dies würde vor allem negative Auswirkungen auf die Qualität der Sanitätsdienstleistungen haben. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite beim Personal eingespart wird, das bisher zur Zufriedenheit aller gearbeitet hat, und auf der anderen Seite soll eine hohe Qualität garantiert werden. Diese Vorgehensweise erhöht lediglich den Druck auf das verbleibende Personal, schaffe Unmut bei den Patienten und bringe allein den beauftragten Firmen Vorteile.
Dies könne nach Ansicht des ASGB nicht die Funktion eines Sanitätsbetriebes sein. Der Vorsitzende des ASGB. Georg Pardeller, verlangt von Lanzinger eine Aussprache, um über alle Vorhaben im Detail informiert zu werden und Gegenvorschläge der Gewerkschaft vorlegen zu können. Zuerst sollen andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Finanzlage des Sanitätsbetriebes Bozen zu sanieren bevor durch die voreilige Privatisierung dem Personal irreparable Schäden zugefügt werden. Diese Möglichkeiten liegen vor allem in der Umverteilung von Landesgeldern", sagt Pardeller abschließend.

Gesundheitsdienst
Sanitätsbetrieb Bruneck

ASGB verlangt Einhaltung des Kollektivvertrages vom Sanitätsbetrieb Bruneck

Was sich derzeit im Sanitätsbetrieb Bruneck in Bezug auf die wirtschaftliche Behandlung des nichtärztlichen Personals abspielt, sprengt aus Sicht der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst jeden gesetzlichen Rahmen. Der Generaldirektor des Sanitätsbetriebes Bruneck Hans Willeit hat bei den verhängten Maßnahmen zur Einsparung beim Sanitätspersonal einen Rückzieher gemacht und die Bestimmungen für das ärztliche Personal aufgehoben. Auf der Strecke bleiben soll wieder einmal das nichtärztliche Personal, für das alle Maßnahmen zur Einsparung laut Rundschreiben des Generaldirektors aufrecht bleiben. Diese ungleiche Behandlung zieht sich nun schon seit längerem hin. Das nichtärztliche Personal wartet noch immer auf die Auszahlung eines Teils der Leistungsprämien aus den Jahren 2000 bis 2003, wie sie mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurden.
Für den ASGB wird die Einsparungspolitik im Sanitätswesen, was den Fall Bruneck betrifft, eindeutig auf dem Rücken des nichtärztlichen Personals betrieben. Anders sei dort die willkürliche Handhabung der Bestimmungen des Betriebsabkommens und das Übergehen der Interessen des nichtärztlichen Personals nicht zu erklären. Bei der Verteilung der Geldmittel sieht der ASGB die klare Benachteiligung des nichtärztlichen Personals. Die Überzeugung, dass in einem Sanitätsbetrieb die Leistungen des Pflege-, Verwaltungs- und Hilfspersonals ebenso unentbehrlich sind wie die der Ärzte oder der Führungskräfte, gelte für den Fall Bruneck nicht.
Die Liste der ausstehenden Lohnelemente und der verletzten Vertragsbestimmungen ist lang.
Der Generaldirektor hat mit seiner Entscheidung vom 14. April eine Reihe von Sparmaßnahmen für das gesamte Personal des Sanitätsbetriebes Bruneck verfügt und dabei aus Sicht des ASGB kollektivvertragliche Bestimmungen verletzt. Verschiedene Punkte, die mit den Gewerkschaften vereinbart werden müssten, sind einseitig abgeändert oder außer Kraft gesetzt worden. Deshalb hat der ASGB-Gesundheitsdienst eine Anwaltskanzlei mit der Angelegenheit betraut. Im Schreiben der Anwaltskanzlei an den Generaldirektor wurde festgehalten, dass das Land ihm die notwendigen Geldmittel zur Einhaltung des Kollektivvertrages bereits bereitgestellt habe. Somit sei es rechtswidrig, wenn verschiedene von Kollektivvertrag und Betriebsabkommen vorgesehene Lohnelemente nicht gewährt würden. Im Antwortschreiben teilte Willeit dann mit, dass die Staatsadvokatur um ein Rechtsgutachten gebeten worden sei, da sich die Situation außerordentlich komplex darstelle.
Die Maßnahmen zur Einsparung beim ärztlichen Personal hat Willeit inzwischen aber zurückgenommen. „Gegen die getroffenen Maßnahmen sind von verschiedener Stelle z.T. auch sehr überzeugende Argumente vorgebracht worden", rechtfertigt Willeit seine Nachgiebigkeit bei den Ärzten im Rundschreiben vom 14. Juni, das auch an den ASGB gerichtet ist.
Überzeugende Argumente habe auch der ASGB-Gesundheitsdienst vorgebracht: Beim Pflegepersonal steige der Unmut, weil sich in einigen Abteilungen wegen des Personalmangels die Überstunden häufen. Zudem habe Willeit auch die Reduzierung der Anzahl der Mehrstunden verfügt. Der Sinn von Mehrstunden bestehe darin, die Dienste im Sanitätsbereich aufrechtzuerhalten. Die Mehrstunden seien mit den Gewerkschaften genau nach Bedarf festgelegt worden und die Landeregierung habe auch die entsprechenden Finanzmittel gewährt. Ein Eingriff seitens des Generaldirektors gehe hier ganz klar zu Lasten der Qualität im Sanitätsdienst.
Der ASGB-Gesundheitsdienst verweist auf den Betrag, den die Landesregierung dem Sanitätsbetrieb Bruneck für das nichtärztliche Personal bereitgestellt hat und ist auch über die Ausgaben, die bisher vom Sanitätsbetrieb Bruneck hierfür getätigt wurden, informiert. Die übrig bleibende Differenz in der Höhe eines sechsstelligen Betrages habe der Generaldirektor dem Brunecker nichtärztlichen Personal bisher vorenthalten. „Willeit kann uns hier nichts vormachen. Seine Argumentation, dass die vorhandenen Mittel für die Vergütung des Personals nicht ausreichen, können wir mit amtlichen Zahlen widerlegen" meint Tony Tschenett, der Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienstes. Außerdem sei Willeit dem ASGB noch eine Antwort schuldig, was den Gebrauch der Gelder betriffe, die noch von Ex-Gesundheitslandesrat Saurer zur Behebung des Pflegenotstandes für die Jahre 2000 und 2001 auf die Sanitätsbetriebe verteilt worden seien. Die anderen Sanitätsbetriebe seien diesbezüglich der Informationspflicht an die Gewerkschaften nachgekommen.
Ein offener Brief des ASGB-Gesundheitsdienstes an die Landesregierung mit der Aufforderung zu intervenieren blieb bislang unbeantwortet. Dort scheint man das Problem nicht wahrhaben zu wollen. „Entweder die Landesregierung interessiert sich nicht für die Angelegenheiten des betroffenen Personals oder sie stellt sich auf die Seite des Generaldirektors Willeit, womit sie aber auch seine Maßnahmen billigt. Und die sind ebenso ungerecht wie vertragswidrig", meint Tony Tschenett.
Der ASGB sieht im Vorgehen Willeits die Gefahr eines Qualitätsverlustes bei den Dienstleistungen des Sanitätsbetriebes. Die ungerechte Behandlung des Personals habe negative Wirkungen auf die Leistungen und die Motivation der Bediensteten.
Der ASGB-Gesundheitsdienst werde alles daran setzen, damit das nichtärztliche Personal des Sanitätsbetriebes Bruneck die ausstehenden Lohnelemente erhalte. Willeit könne die Rechnung selbst machen, ob es sinnvoller ist, zustehende Gelder auszuzahlen oder die Gerichtsspesen als zusätzliche Ausgaben des Sanitätsbetriebes in Kauf zu nehmen. Wenn man beim Personal sparen wolle, müsse man als erstes Privilegien abschaffen. Oder wie anders will man es nennen, wenn der General-, der Sanitäts- und der Verwaltungsdirektor im Gegensatz zu allen anderen Bediensteten Außendienstzulagen und Fahrtspesen vom Wohnort zum Arbeitsplatz vergütet bekommen?