Metall

Metall-Handwerk: Wirtschaftlicher Teil des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages erneuert

Am 23. Juli 2004 wurde der neue lohnrechtliche Teil des nationalen Kollektivvertrages für den Sektor Metall-Handwerk unterzeichnet. Er gilt für den Zeitraum 01.04.2002 bis 31.12.2004.
Lohnerhöhung: Für einen Arbeiter der 3. Kategorie beträgt die Lohnerhöhung insgesamt 76,01 Euro, wovon die erste Erhöhung (45,61 Euro) ab Juli 2004 und die zweite Erhöhung (30,40 Euro) ab Jänner 2005 ausbezahlt wird. Falls die erste Erhöhung nicht mehr mit dem Julilohn ausbezahlt werden kann, erfolgt diese mit dem Augustlohn zusammen mit der Ausgleichszahlung für den Monat Juli.
Una tantum: Als Lohnnachzahlung für die sogenannte „vertragslose Zeit" vom 01.04.2002 bis zum 30.06.2004 erhalten jene Arbeitnehmer/innen, die am Tag der Unterzeichnung des lohnrechtlichen Kollektivvertrages (23.07.2004) im Sektor Metall-Handwerk beschäftigt waren, einen Bruttobetrag von 440 Euro. Dieser Betrag wird in zwei Raten ausbezahlt, die erste davon im November 2004 in Höhe von 215 Euro und die zweite im Mai 2005 in Höhe von 220 Euro (5 Euro von der ersten Una tantum Rate werden vom Arbeitgeber direkt in die Zusatzrentenvorsorge des Sektors eingezahlt).
Für Lehrlinge beträgt das Una tantum 308 Euro brutto. Die erste Rate (November 2004) beträgt 149 Euro, die zweite Rate (Mai 2005) beträgt 154 Euro. 5 Euro von der ersten Rate fließen direkt in die Zusatzrentenvorsorge des Sektors.
Der Una tantum Betrag wird allen Arbeitnehmer/innen im Verhältnis zur Dauer ihres Arbeitsvertrages während der vertragslosen Zeit vom 01.04.2002 bis zum 30.06.2004 gewährt.
Das Una tantum kann zeitgleich mit der Auszahlung der Raten gekürzt werden, wenn während der „vertragslosen Zeit" eine entsprechende Entschädigung (IVC) oder Lohnerhöhungen als Vorschuss auf zukünftige kollektivvertragliche Lohnerhöhungen gezahlt wurden. Der Abzug darf nicht höher sein als die gewährten Beträge und darf insgesamt 340 Euro nicht übersteigen. Bei Lehrlingen darf dieser Abzug insgesamt 238 Euro nicht übersteigen.

Banken

Auch im Bankensektor ist Feuer am Dach, die Gangart wird aggressiv

Die Fachgewerkschaft ASGB-Banken, wird mit den nächsten Verhandlungen der Zusatzergänzungsverträge und Zusatzabkommen, großes Augenmerk auf jene Punkte werfen, welche Gehalts- und Nachzahlungen, Aufbesserungen und Privilegien für die Bedienstete betreffen.
Der EURO ist mit all seinen Vor- und Nachteilen da, damit werden wir in Zukunft wohl Leben müssen, dass sich aber der EURO als TEURO entpuppt hat, hätte man auch vorhersehen können und dass die Südtiroler Wirtschaftstreibenden für Preissteigerungen immer schon eine Vorliebe hatten ist allseits bekannt und vielleicht auch in den konjunkturstarken Jahren der 70 und 80 zu suchen.
„Das waren aber schöne Zeiten".
Oder liegt es im Verteilersyndrom der Landesregierung, welches eine Verzerrung der Wirtschaftsrealität bewirkte?
Umschichtungen der Bilanzposten durch An/Verkauf von Anteilen oder Betrieben, oder Ausgliederungen einzelner spezifischer Betriebszweige, können nur eine Bilanzberichtigung zur Folge haben, geben aber in keiner Weise die Effizienz eines Projektes, schon gar nicht über Rentabilität und Gewinn Auskunft.
Trotzdem wird in Zukunft am Verhandlungstisch wieder über Gehaltserhöhung, Inflationsausgleich, Teuerungszulage und Kontingenz, Mensa oder Mensazulage, „Wachtums"-Prämien, Urlaubsgeld u.v.m. diskutiert werden müssen.
ASGB-Banken wird ein klares NEIN zu jeglichen Kürzungen, welcher Natur auch immer aussprechen. Der/die Bedienstete, der Darlehensrückzahlungen, Mieten, Lebensmittel u.v.m. beschaffen muss, ärgert sich mit ansehen zu müssen mit welcher Arroganz über Köpfe hinweg entschieden wird.
Wie sagte mal ein Angestellter: „Die machen die Gesetze zu unserem Nachteil, verdienen sich dabei bunt, werden in einen Vorstandssessel gehievt und verdienen sich blau beim Streichen". Sind wir womöglich am Ende selber Schuld?
Unsere Überlegung
Wenn die Preise steigen, sollen auch die Gehälter steigen, oder? Wenn nicht? Wer soll dann Kaufen?