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Das neue Familiengesetz

Ein Strategiepapier als Grundlage dieses Gesetzesentwurfes wurde von der Landesregierung schon in der Sitzung vom 16.5.2011 genehmigt. Nun hat eine Steuerungsgruppe, welche sich aus Vertretern der verschiedensten Verbänden und Vereinen zusammensetzt, unter der Leitung der zuständigen Landesabteilung einen Entwurf ausgearbeitet, der nun von der Landesregierung formell genehmigt worden ist.
Es handelt sich hauptsächlich um ein organisches Gesetz, das alle Maßnahmen des Landes und der Region, welche die Familie betreffen, in einem Gesetz zusammenfasst und sie somit übersichtlicher macht und auch auf einander abgestimmt werden können. Der Gesetzesentwurf gliedert sich in sechs Abschnitte, welche in derÜberschrift die inhaltliche Zielsetzung ausdrücken:
1. Allgemeine Grundsätze und Ziele
2. Familienunterstützende Maßnahmen
3. Koordinierung der familienfördernden Maßnahmen
4. Kleinkinderbetreuungsdienste
5. Finanzbestimmungen
6. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inhaltlich wurden im Besonderen drei Handlungsschwerpunkte ausgearbeitet:
Die Elternkompetenzenund ihre frühzeitige Stärkung mit besonderem Schwerpunkt der Vaterrolle ist hervorgehoben worden, wobei auch die Paarberatung und Begleitungsangebote für Kinder und Jugendliche ihre Berücksichtigung findet.
Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt man die Förderung eines veränderten Geschlechterrollenverständnisses an, Anreize für Elternzeit der Väter zu schaffen, den beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Die Zertifizierung „audi familieundberuf“ soll auch auf kleinere und mittlere Betriebe ausgedehnt werden, Inhaber dieser Zertifizierung werden regelmäßigkontrolliert. Bei direkte und indirekte Fördermaßnahmen werden familienunterstützende Maßnahmen entsprechend anerkennt, gefördert werden auch innerbetriebliche Betreuungseinrichtungen sowie Umschulungen für Berufs- Rückkehrerinnen.
Als finanzielle Unterstützung der Familien wird die Leistung des Landes für Kinder von null bis drei Jahren beibehalten, hingegen für die minderjährigen Kinder werden die Mittel von Land, Region und Staat zur Verfügung gestellt, unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und der finanziellen Familiensituation. Neu eingeführt wird mit diesem Gesetzein Familienpass, der unbürokratisch allen Familien zu Gute kommen sollte. Familiengerechte Tarife und steuerliche Erleichterungen auf Landes- und Gemeindeebene sollen Familien finanziell erleichtern. Großer Raum wird der Regelung von Betreuungs- und Begleitungsangebote eingeräumt: es ist von flexibler Zugang zu den Angeboten und bessere Abstimmung die Rede, flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau von sozialpädagogischen Betreuung für Kleinkinder, ebenso für Schüler in intensiver Zusammenarbeit mit den Vereinen, Ausbau der ergänzenden und außerschulischen Betreuungs- und Begleitungsangebote für Kinder aller Altersstufen. Garantiert wird auch die Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder durch ein angemessenes System von Sach- und Geldleistungen. Für die Anerkennung von Zeiten für die Erziehung und Pflege wird sich das Land in Rahmen seiner Zuständigkeit einsetzen.
Es handelt sich hauptsächlich um ein organisches Gesetz, das alle Maßnahmen des Landes und der Region, welche die Familie betreffen, in einem Gesetz zusammenfasst und sie somit übersichtlicher macht und auch auf einander abgestimmt werden können. Der Gesetzesentwurf gliedert sich in sechs Abschnitte, welche in derÜberschrift die inhaltliche Zielsetzung ausdrücken:
1. Allgemeine Grundsätze und Ziele
2. Familienunterstützende Maßnahmen
3. Koordinierung der familienfördernden Maßnahmen
4. Kleinkinderbetreuungsdienste
5. Finanzbestimmungen
6. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inhaltlich wurden im Besonderen drei Handlungsschwerpunkte ausgearbeitet:
Frühzeitige Stärkung der Elternkompetenz
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Finanzielle Unterstützung
Familie wird als Begriff neu definiert, womit man der Pluralisierung der verschiedenen Lebensformen in einer modernen Gesellschaft von heute gerecht werden möchte. Eine klare Regelung hinsichtlich Zuständigkeit der Aufgaben im Bereich der Familienförderung zwischen Land und Gemeinde wird zukünftig Zweigleisigkeit unterbinden und Synergien schaffen, welche sicher schlussendlich den Familien zu Gute kommt. Auch eine territoriale Vernetzung und bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf Landes-, Gemeinde- und Bezirksebene verspricht eine Aufwertung der Familienpolitik in unserem Lande. Weiteres werden Zeitpolitik sowie Wohn- und Lebensräume der Familien gefördert.Die Elternkompetenzenund ihre frühzeitige Stärkung mit besonderem Schwerpunkt der Vaterrolle ist hervorgehoben worden, wobei auch die Paarberatung und Begleitungsangebote für Kinder und Jugendliche ihre Berücksichtigung findet.
Unter der Vereinbarkeit von Familie und Beruf strebt man die Förderung eines veränderten Geschlechterrollenverständnisses an, Anreize für Elternzeit der Väter zu schaffen, den beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Die Zertifizierung „audi familieundberuf“ soll auch auf kleinere und mittlere Betriebe ausgedehnt werden, Inhaber dieser Zertifizierung werden regelmäßigkontrolliert. Bei direkte und indirekte Fördermaßnahmen werden familienunterstützende Maßnahmen entsprechend anerkennt, gefördert werden auch innerbetriebliche Betreuungseinrichtungen sowie Umschulungen für Berufs- Rückkehrerinnen.
Als finanzielle Unterstützung der Familien wird die Leistung des Landes für Kinder von null bis drei Jahren beibehalten, hingegen für die minderjährigen Kinder werden die Mittel von Land, Region und Staat zur Verfügung gestellt, unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung und der finanziellen Familiensituation. Neu eingeführt wird mit diesem Gesetzein Familienpass, der unbürokratisch allen Familien zu Gute kommen sollte. Familiengerechte Tarife und steuerliche Erleichterungen auf Landes- und Gemeindeebene sollen Familien finanziell erleichtern. Großer Raum wird der Regelung von Betreuungs- und Begleitungsangebote eingeräumt: es ist von flexibler Zugang zu den Angeboten und bessere Abstimmung die Rede, flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau von sozialpädagogischen Betreuung für Kleinkinder, ebenso für Schüler in intensiver Zusammenarbeit mit den Vereinen, Ausbau der ergänzenden und außerschulischen Betreuungs- und Begleitungsangebote für Kinder aller Altersstufen. Garantiert wird auch die Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder durch ein angemessenes System von Sach- und Geldleistungen. Für die Anerkennung von Zeiten für die Erziehung und Pflege wird sich das Land in Rahmen seiner Zuständigkeit einsetzen.