Bauarbeiterkasse
Geburtenscheck, Abkommen verlängert
Kürzlich konnte das Abkommen bezüglich Geburtenscheck von der Bauarbeiterkasse in Höhe von 400 Euro pro Kind von den Sozialpartnern bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden.
Der ASGB-Bau wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Um in den Genuss dieser Zahlung zu kommen, muss der Arbeiter in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes 800 effektiv gearbeitete Stunden nachweisen können und zum Zeitpunkt der Geburt regulär in die Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben sein.
Der ASGB-Bau wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Um in den Genuss dieser Zahlung zu kommen, muss der Arbeiter in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes 800 effektiv gearbeitete Stunden nachweisen können und zum Zeitpunkt der Geburt regulär in die Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben sein.
