Bauarbeiterkasse


Ansuchen um Studienbeihilfe 2025/2026

Der ASGB-BAU weist darauf hin, dass auch heuer wieder in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni die Ansuchen um Studienbeihilfe an die Bauarbeiterkasse gestellt werden können.
Für die Oberschule (ab der 2. Klasse) gibt es 332 Euro und für die Universitätsstudenten 774 Euro
Es haben auch Kinder von Bauarbeitern, die bereits in Rente sind, Anrecht auf diese Studienbeihilfen, wenn der Vater mindestens zehn Jahre in die Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben war.
Wir weisen darauf hin, dass der Endtermin vom 30. Juni unbedingt eingehalten werden muss, da die Gesuche ansonsten abgelehnt werden.
Beizulegen sind folgende Unterlagen
Bei den Stipendien für Oberschule einen Familienbogen sowie die Einschreibebestätigung für das laufende Schuljahr 2025/2026 und bei den Stipendien für Universität einen Familienbogen, die Einschreibebestätigung für das Akademische Jahr 2025/2026 sowie die Bestätigung der Universität über drei bestandene Prüfungen im laufenden Studienjahr (nur diese Bestätigung kann eventuell bis zum 31. Dezember nachgereicht werden).

Bauarbeiterkasse 


Geburtenscheck, Abkommen verlängert

Kürzlich konnte das Abkommen bezüglich Geburtenscheck von der Bauarbeiterkasse in Höhe von 400 Euro pro Kind von den Sozialpartnern bis zum 30. Juni 2026 verlängert werden.
Der ASGB-Bau wurde dabei von den Kollegen Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten. Um in den Genuss dieser Zahlung zu kommen, muss der Arbeiter in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes 800 effektiv gearbeitete Stunden nachweisen können und zum Zeitpunkt der Geburt regulär in die Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben sein.