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Beitrag zur Förderung der Einschreibung von Kindern in eine Zusatzrentenform

Ein guter Start in eine sichere Zukunft
„Dies ist nicht nur ein einfacher Bonus”, erklärt der Regionalassessor für die Zusatzvorsorge Carlo Daldoss, „sondern eine Entscheidung von gemeinschaftlicher Verantwortung, die italienweit einzigartig ist. Ab der Geburt in die Altersvorsorge zu investieren, heißt, den jungen Generationen ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie die eigene Zukunft absichern können.“
Der Beitrag der Autonomen Region Trentino – Südtirol ist für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden. Er beträgt 300 Euro im 1. Jahr und 200 Euro in den vier Folgejahren, sofern jährlich mindestens 100 Euro in eine Zusatzrentenform eingezahlt werden, die auf den Namen des Kindes lautet. Der Beitrag wird direkt auf die individuelle Position des Kindes überwiesen.
In der Übergangsphase ist der Beitrag auch für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2020 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden, bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres oder Fünf Jahre nach dem Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung, spätestens bis zum 18. Lebensjahr.
Die Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens drei Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben.
Das Kind muss bei der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben.
Das Kind muss für die Jahre nach dem 1. Lebensjahr oder nach dem 1. Jahr der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben. Diese Regelung gilt für das Bezugsjahr des Beitrags.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind schon in einer Zusatzrentenform eingeschrieben sein.


Antragsformular und weitere Informationen unter www.pensplan.com

Bauarbeiterkasse


Ansuchen um Studienbeihilfe 2025/2026

Der ASGB-BAU weist darauf hin, dass auch heuer wieder in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni die Ansuchen um Studienbeihilfe an die Bauarbeiterkasse gestellt werden können.
Für die Oberschule (ab der 2. Klasse) gibt es 332 Euro und für die Universitätsstudenten 774 Euro
Es haben auch Kinder von Bauarbeitern, die bereits in Rente sind, Anrecht auf diese Studienbeihilfen, wenn der Vater mindestens zehn Jahre in die Bauarbeiterkasse Bozen eingeschrieben war.
Wir weisen darauf hin, dass der Endtermin vom 30. Juni unbedingt eingehalten werden muss, da die Gesuche ansonsten abgelehnt werden.
Beizulegen sind folgende Unterlagen
Bei den Stipendien für Oberschule einen Familienbogen sowie die Einschreibebestätigung für das laufende Schuljahr 2025/2026 und bei den Stipendien für Universität einen Familienbogen, die Einschreibebestätigung für das Akademische Jahr 2025/2026 sowie die Bestätigung der Universität über drei bestandene Prüfungen im laufenden Studienjahr (nur diese Bestätigung kann eventuell bis zum 31. Dezember nachgereicht werden).