Aktuell

Fahrtkostenbeitrag 2026 für das Jahr 2025

Am 13. Februar hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Mobilität, Daniel Alfreider, die Kriterien für die Zuerkennung von Beiträgen an pendelnde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst. Ab dem 16. Februar können Ansuchen gestellt werden.
Wann kann angesucht werden?
Ansuchen ab 16. Februar 2026 bis 15. April 2026 (12.00 Uhr) möglich.
Wer kann ansuchen?
Anspruch auf den Beitrag haben unselbständig Beschäftigte, die sich an mindestens 120 Tagen im Jahr aus beruflichen Gründen von ihrem Wohnort entfernen und dabei einen Weg von mehr als 18 Kilometern zurücklegen mussten, ohne ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen zu können oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen.
Wer kann nicht ansuchen?
Ausgeschlossen sind Personen, deren Bruttoeinkommen über 50.000 Euro liegt oder einen kostenlosen Dienstwagen nutzen können.
Wo muss der Arbeitsplatz sein?
Der Arbeitsplatz muss in der Provinz Bozen sein.
Wie kann angesucht werden?
Die Gesuche können nur noch online eingereicht werden und es ist ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, aktivierte Bürgerkarte oder der aktivierte digitale Personalausweis) notwendig.
Link für die Anmeldung
Wichtig
Es ist eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro zu kaufen und deren Zahlencode ist beim Gesuch einzutragen.
Unsere Büros sind den ASGB Mitgliedern beim Ausfüllen der Gesuche behilflich!

Aktuell

ASGB kritisiert massiv die Landesregierung für die beschlossene Kürzung der Fahrtkostenbeiträge

Der ASGB übte scharfe Kritik an der Entscheidung der Landesregierung, die Fahrtkostenbeiträge für Pendler massiv zu beschneiden. Pro Kategorie wurden die Beiträge pauschal um 250 Euro gekürzt. Gleichzeitig wurde das System durch eine Budget-Deckelung zusätzlich verschärft: Reichen die Mittel nicht aus, werden Anträge abgelehnt. Gereiht wird nach längerer Fahrzeit, bei Gleichstand entscheidet die Reihenfolge der Antragstellung.
Das ist ein sozialpolitischer Skandal. Man spart bei den Pendlern, bei Arbeitern und Angestellten, die jeden Tag weite Strecken zurücklegen – und gleichzeitig wird oben geklotzt. Wer 250 Euro weniger pro Stufe als „kleine Anpassung“ verkauft, hat den Kontakt zur Lebensrealität verloren.
Konkret wurden die bisherigen Staffelbeträge drastisch reduziert: Aus 600, 700, 800 und 900 Euro wurden 350, 450, 550 und 650 Euro. Das ist eine Kürzung quer über alle Anspruchsberechtigten.
Für viele ist das nicht „ein bisschen weniger“, sondern das ist der Monatseinkauf oder ein Teil der Heizkosten.
Der ASGB stellt klar: Getroffen werden vor allem Pendler mit langen Arbeitswegen. Wer täglich weit fahren muss, hat ohnehin höhere Kosten und weniger Spielraum. Genau diese Leute kürzt die Landesregierung jetzt pauschal um 250 Euro pro Stufe – und setzt oben drauf noch eine Deckelung, die am Ende dazu führt, dass manche gar nichts mehr bekommen.
Der ASGB sieht darin ein fatales Signal für Südtirol. Man verlangt Leistung, Flexibilität und Mobilität – und wenn die Rechnung kommt, wird bei denen gespart, die arbeiten gehen und das System tragen. Das muss alle sozial denkenden Menschen aufrütteln, nicht nur Pendler.
Der ASGB fordert eine sofortige Kurskorrektur: Die pauschale Kürzung muss zurückgenommen werden, und die Finanzierung muss so abgesichert sein, dass nicht am Ende die Pendler gegeneinander ausgespielt werden und Anträge wegen Geldmangel abgelehnt werden. Wenn man sparen will, dann nicht auf dem Rücken jener, die ohnehin täglich zu kämpfen haben.