Pensplan Centrum Infopoint

RITA: die vorzeitige, steuerlich vorteilhafte, befristete Zusatzrente

Wer vor dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen möchte oder muss, und bestimmte Voraussetzungen (s. u.) erfüllt, kann über den Zusatzrentenfonds eine vorzeitige, befristete Zusatzrente beantragen. In den Genuss der RITA (Rendita integrativa temporanea anticipata) können gleichermaßen Angestellte des Privatsektors, öffentlich Bedienstete, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Selbständige kommen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Beendigung der Berufstätigkeit,
mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft im Zusatzrentensystem,
maximal 5 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter (derzeit 67 Jahre), wenn mindestens 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden.
oder 10 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter, wenn eine Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten besteht.
Wie funktioniert die RITA?
Die RITA wird als regelmäßige Rate ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Kapital und der Anzahl der Jahre, die noch bis zum gesetzlichen Pensionsalter verbleiben. Über die Auszahlungshäufigkeit entscheidet der jeweilige Zusatzrentenfonds.
Man kann zwischen zwei Formen wählen:
Gesamt-RITA: Das gesamte angesparte Kapital wird als vorzeitige Zusatzrente in Raten bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausbezahlt.
Teil-RITA: Nur ein Teil des Kapitals wird für die RITA verwendet; der Rest bleibt im Fonds.
Die RITA wird auf Antrag gewährt. Hierfür muss das entsprechende Formular des Zusatzrentenfonds ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Viele Fonds bieten auch Online-Dienste mit personalisiertem Zugang.
Was passiert mit dem restlichen Kapital?
Das Geld im Zusatzrentenfonds arbeitet weiter: Auch während der RITA-Phase werden Erträge erzielt – je nach gewählter Investitionslinie. Gleichzeitig können weiterhin freiwillige Beiträge einbezahlt und dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit von bis zu 5.164,57 Euro jährlich genutzt werden.
Welche Steuervorteile bietet die RITA?
Die RITA wird steuerlich begünstigt: Der vorgesehene Steuersatz beträgt 15 Prozent. Wer länger als 15 Jahre im Zusatzrentensystem eingeschrieben ist, hat den Vorteil, dass dieser Steuersatz pro jedem weiteren Jahr um 0,3 Prozent sinkt, bis zu einem Minimum von 9 Prozent. Beispiel: Wer zum Zeitpunkt des Antrages für die RITA 25 Jahre Mitglied im Zusatzrentensystem war, dem wird die RITA anfänglich mit 12 Prozent besteuert. In den darauffolgenden Jahren der RITA-Auszahlung sinkt der Steuersatz weiter jeweils um 0,3 Prozent.
Welche anderen Vorteile bietet die RITA?
Ein weiterer Vorteil der RITA ist ihre Flexibilität. Man kann jederzeit entscheiden, wie viel Kapital ausbezahlt werden soll. Selbst ein Widerruf ist möglich. Und: Wenn man sich nur für eine Teil-RITA entscheidet, kann man über das Restkapital weiterhin Vorschüsse oder Auszahlungen beantragen – in Form von Kapital oder einer Zusatzrente.
Darüber hinaus ist die RITA mit anderen Einkommen und Leistungen kombinierbar, und zwar:
mit der gesetzlichen Frührente,
mit der „Isopensione“ (vorzeitiger Ruhestand für ältere Beschäftigte),
mit dem Arbeitslosengeld NASPI,
und mit allen Formen des Rentenvorschusses (APE sozial, freiwillig oder betrieblich).
Auch ein späteres Erwerbseinkommen schließt die RITA nicht aus.
Was passiert im Todesfall?
Sollte das Rentenfondsmitglied während der Auszahlungsphase der RITA versterben, wird das noch vorhandene Kapital gemäß den Regeln des jeweiligen Zusatzrentenfonds an die Hinterbliebenen auf deren Antrag hin ausbezahlt.
Der ASGB empfiehlt, für nähere Informationen und für die bestmögliche persönliche RITA-Variante eine individuelle und kostenlose Beratung bei einem der ASGB-Infopoints in Bozen oder einem der ASGB-Bezirksbüros in Anspruch zu nehmen.
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SSG


Lehrpersonen setzen Ausflüge aus – ein Weckruf für Bildungspolitik und Zukunft

Sehr viele Lehrerkollegien haben sich den Initiativgruppen „Qualität Bildung Südtirol“ und „Bildung am Abgrund“ angeschlossen und angekündigt, Ausflüge und andere außerschulische Aktivitäten vorübergehend zu pausieren, um auf strukturelle Missstände im Bildungsbereich aufmerksam zu machen. Seit Jahren, ja Jahrzehnten, hat die Politik es versäumt, ausreichend Mittel für die Gehälter des Lehrpersonals bereitzustellen. Durch Inflation und häufig unzureichende Anpassungen sind die Lehrergehälter heute nicht mehr zeitgemäß.
Wichtig: der Unterricht und alle innerhalb der festgelegten Unterrichtszeiten geplanten Inhalte werden mit vollem Einsatz durchgeführt. Nachdem in Vergangenheit sämtliche Weckrufe, Aussprachen und auch Streiks der Lehrerschaft unbeachtet geblieben sind, erhoffen sich nun die Lehrpersonen auch Rückhalt in der Gesellschaft, denn:
Aktuelle Situation
Einstiegsgehalt: Rund 1.800 Euro netto für Absolventinnen und Absolventen mit mindestens sechs Jahren universitärer Ausbildung sind nicht ausreichend.
Attraktivität des Berufs: Aufgrund der unzureichenden Bezahlung sinkt die Attraktivität des Lehrerberufs. Junge Fachkräfte wenden sich verstärkt dem Ausland zu, um bessere Verdienstmöglichkeiten zu finden.
Folgen: Weniger qualifizierte Lehrkräfte ersetzen zunehmend gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen, was die Bildungsqualität insgesamt beeinträchtigt.
Ziele der Maßnahme
Aufmerksamkeit erzeugen: Die Ausfälle sollen die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger darauf hinweisen, dass Bildung die tragende Säule der Gesellschaft und des Wohlstandes ist.
Handlungsdruck erzeugen: Nur durch sofortige, verlässliche Maßnahmen lässt sich die Qualität der Ausbildung sichern.
Zukunft sichern: Wenn die Qualität der Ausbildung sinkt, treten in allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft Folgeschäden auf.
Dringlichkeit
Bildung als Investition: Eine gute Bildung ist eine Investition in die Zukunft aller Südtiroler Generationen. Verzögerungen bei Gehaltserhöhungen und Investitionen in Ausbildung führen langfristig zu Fachkräftemangel und Wettbewerbsverlust.
Gegenwart vs. Zukunft: Jetzt zu handeln, reduziert Risiken wie schlechtere Lernergebnisse, sinkende Motivation von Schülerinnen und Schülern sowie Abwanderung qualifizierter Lehrkräfte.
Ausblick
Es wird erwartet, dass unsere politischen Entscheidungsträger rasch konkrete Schritte vorlegen, die Gehälter anpassen, faire Rahmenbedingungen schaffen und attraktive Karrierewege im Bildungsbereich sichern.
Bildung ist mehr als Lehrpläne und Tests – sie formt Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft.