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Bausparen
Erfolgsmodell mit neuen Vorteilen seit September
Das Südtiroler Bausparmodell ist längst zu einer Erfolgsgeschichte geworden. Es hat in den vergangenen Jahren vielen Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglicht – und damit ein wichtiges Stück Sicherheit und Zukunft in unserem Land geschaffen.

Nun wird dieses bewährte Modell weiter verbessert, damit noch mehr Menschen davon profitieren können. Seit dem 1. September 2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die das Bausparen vor allem für Junge und Paare noch attraktiver, flexibler und leistbarer machen. besonders erfreulich ist die Senkung des fixen Zinssatzes für die Finanzierung: Statt bisher 1 Prozent beträgt er künftig nur mehr 0,7 Prozent.
Damit wird das Darlehen für alle Antragsteller spürbar günstiger. Allerdings wurde mit dem niedrigeren Zinssatz auch die unbefristete Sozialbindung eingeführt. Jeder Antragsteller muss für sich selbst abwägen, ob er diese Verpflichtung eingehen will und ob die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Bauspardarlehen und der Bindung gegeben ist.
Auch die Bedingungen für die Einschreibung in der Zusatzvorsorge werden angepasst. Junge Menschen unter 36 Jahren müssen künftig nur mehr fünf Jahre Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sein, um das Bausparmodell in Anspruch nehmen zu können. Bislang waren es acht Jahre. Für alle ab 36 Jahren bleibt die Mindestdauer unverändert bei acht Jahren. Für Paare ist eine Mindestdauer von zwölf Jahren erforderlich, wobei einer der Partner mindestens vier Mitgliedsjahre aufweisen muss.
Zusätzlich wird für die unter 36-Jährigen auch die Darlehensobergrenze angehoben: Die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung steigt um 25.000 Euro – ein Plus, das gerade jungen Menschen mehr finanziellen Spielraum verschafft, um ihren Wohntraum zu verwirklichen.
Das überarbeitete Bausparmodell beinhaltet auch einige Einschränkungen, die es vor dem Inkrafttreten nicht gab, die aber eine genaue Bewertung jedes Einzelfalles erfordern. Hierfür bietet sich eine Beratung in einem der ASGB-Infopoints in unseren Bezirksbüros an.
Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, der am Bausparmodell teilnimmt. Wer dort eingezahlt hat und die vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann ein zinsbegünstigtes Darlehen beantragen – und zwar für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung. Das Darlehen wird von einer Bank vergeben, die eine Vereinbarung mit der Provinz abgeschlossen hat. Je nach angespartem Kapital im Zusatzrentenfonds kann ein Darlehen in Höhe des Doppelten oder sogar Dreifachen dieses Betrages gewährt werden. Das angesparte Kapital selbst bleibt natürlich im Zusatzrentenfonds bestehen.
Der Zinssatz ist fix und beträgt aktuell 0,7 Prozent – deutlich unter den üblichen Konditionen am Markt. Zudem kann das Bauspardarlehen mit dem Schenkungsbeitrag der Wohnbauförderung kombiniert werden.
Wie bei jedem herkömmlichen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in monatlichen oder halbjährlichen Raten, die aus einem Kapital- und einem Zinsanteil bestehen.Der ASGB begrüßt die Verbesserungen zugunsten der Bürger, bedauert aber, dass die ewige Sozialbindung für die Darlehensnehmer eingeführt wurde. Ebenso unerklärlich ist es, dass im Rahmen der Überarbeitung des Südtiroler Bausparmodells das ursprüngliche Bullet-Modell, eine langjährige Forderung des ASGB, für die Rückzahlung des Darlehens nicht wieder eingeführt wurde.
Damit wird das Darlehen für alle Antragsteller spürbar günstiger. Allerdings wurde mit dem niedrigeren Zinssatz auch die unbefristete Sozialbindung eingeführt. Jeder Antragsteller muss für sich selbst abwägen, ob er diese Verpflichtung eingehen will und ob die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Bauspardarlehen und der Bindung gegeben ist.
Auch die Bedingungen für die Einschreibung in der Zusatzvorsorge werden angepasst. Junge Menschen unter 36 Jahren müssen künftig nur mehr fünf Jahre Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sein, um das Bausparmodell in Anspruch nehmen zu können. Bislang waren es acht Jahre. Für alle ab 36 Jahren bleibt die Mindestdauer unverändert bei acht Jahren. Für Paare ist eine Mindestdauer von zwölf Jahren erforderlich, wobei einer der Partner mindestens vier Mitgliedsjahre aufweisen muss.
Zusätzlich wird für die unter 36-Jährigen auch die Darlehensobergrenze angehoben: Die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung steigt um 25.000 Euro – ein Plus, das gerade jungen Menschen mehr finanziellen Spielraum verschafft, um ihren Wohntraum zu verwirklichen.
Das überarbeitete Bausparmodell beinhaltet auch einige Einschränkungen, die es vor dem Inkrafttreten nicht gab, die aber eine genaue Bewertung jedes Einzelfalles erfordern. Hierfür bietet sich eine Beratung in einem der ASGB-Infopoints in unseren Bezirksbüros an.
Was ist das Bausparmodell?
Das Bausparmodell wurde 2015 auf Initiative der Pensplan Centrum AG in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol eingeführt. Ziel ist es, Bürgern den Zugang zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern.Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, der am Bausparmodell teilnimmt. Wer dort eingezahlt hat und die vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann ein zinsbegünstigtes Darlehen beantragen – und zwar für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung. Das Darlehen wird von einer Bank vergeben, die eine Vereinbarung mit der Provinz abgeschlossen hat. Je nach angespartem Kapital im Zusatzrentenfonds kann ein Darlehen in Höhe des Doppelten oder sogar Dreifachen dieses Betrages gewährt werden. Das angesparte Kapital selbst bleibt natürlich im Zusatzrentenfonds bestehen.
Der Zinssatz ist fix und beträgt aktuell 0,7 Prozent – deutlich unter den üblichen Konditionen am Markt. Zudem kann das Bauspardarlehen mit dem Schenkungsbeitrag der Wohnbauförderung kombiniert werden.
Wie bei jedem herkömmlichen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in monatlichen oder halbjährlichen Raten, die aus einem Kapital- und einem Zinsanteil bestehen.Der ASGB begrüßt die Verbesserungen zugunsten der Bürger, bedauert aber, dass die ewige Sozialbindung für die Darlehensnehmer eingeführt wurde. Ebenso unerklärlich ist es, dass im Rahmen der Überarbeitung des Südtiroler Bausparmodells das ursprüngliche Bullet-Modell, eine langjährige Forderung des ASGB, für die Rückzahlung des Darlehens nicht wieder eingeführt wurde.