Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB!

Ich hoffe, dass der Sommer für Dich erholsam war und Du Kraft für die kommenden Monate tanken konntest. Mit dem Schulbeginn und dem Ende der Urlaubszeit kehrt nun der Alltag zurück – und mit ihm auch die Herausforderungen, die uns alle betreffen.
Die Teuerung bleibt das alles bestimmende Thema: Wohnen, Energie und Lebensmittel kosten immer mehr, während die Löhne nicht im gleichen Maß steigen. Viele Haushalte geraten dadurch zunehmend unter Druck. Gleichzeitig klagen die Betriebe über Fachkräftemangel – ein Widerspruch, der nicht schwer zu erklären ist: Wer sich in Südtirol das Leben nicht mehr leisten kann, wandert ab oder sucht sich Alternativen im Ausland.
Die Politik darf diese Entwicklung nicht länger ignorieren. Es braucht dringend wirksame Maßnahmen, um die Kaufkraft zu stärken, leistbares Wohnen zu sichern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Alles andere gefährdet den sozialen Frieden und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.
Der ASGB wird in den kommenden Monaten genau hinsehen und die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft an ihre Aufgaben erinnern. Wir werden Missstände klar ansprechen, aber auch konkrete Vorschläge unterbreiten. Unser Ziel bleibt ein Südtirol, in dem Arbeit Sicherheit gibt und ein gutes Leben ermöglicht.
Deine Unterstützung ist dabei unverzichtbar. Nur gemeinsam können wir Druck aufbauen und die Interessen der Arbeitnehmer wirksam vertreten.
Ich wünsche Dir viel Freude bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe des „Aktiv“ und einen guten Start in den Herbst.
Euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB

Aktuell
Bausparen

Erfolgsmodell mit neuen Vorteilen seit September

Das Südtiroler Bausparmodell ist längst zu einer Erfolgsgeschichte geworden. Es hat in den vergangenen Jahren vielen Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglicht – und damit ein wichtiges Stück Sicherheit und Zukunft in unserem Land geschaffen.
Nun wird dieses bewährte Modell weiter verbessert, damit noch mehr Menschen davon profitieren können. Seit dem 1. September 2025 sind neue Regelungen in Kraft getreten, die das Bausparen vor allem für Junge und Paare noch attraktiver, flexibler und leistbarer machen. besonders erfreulich ist die Senkung des fixen Zinssatzes für die Finanzierung: Statt bisher 1 Prozent beträgt er künftig nur mehr 0,7 Prozent.
Damit wird das Darlehen für alle Antragsteller spürbar günstiger. Allerdings wurde mit dem niedrigeren Zinssatz auch die unbefristete Sozialbindung eingeführt. Jeder Antragsteller muss für sich selbst abwägen, ob er diese Verpflichtung eingehen will und ob die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Bauspardarlehen und der Bindung gegeben ist.
Auch die Bedingungen für die Einschreibung in der Zusatzvorsorge werden angepasst. Junge Menschen unter 36 Jahren müssen künftig nur mehr fünf Jahre Mitglied in einem Zusatzrentenfonds sein, um das Bausparmodell in Anspruch nehmen zu können. Bislang waren es acht Jahre. Für alle ab 36 Jahren bleibt die Mindestdauer unverändert bei acht Jahren. Für Paare ist eine Mindestdauer von zwölf Jahren erforderlich, wobei einer der Partner mindestens vier Mitgliedsjahre aufweisen muss.
Zusätzlich wird für die unter 36-Jährigen auch die Darlehensobergrenze angehoben: Die Berechnungsgrundlage für die Finanzierung steigt um 25.000 Euro – ein Plus, das gerade jungen Menschen mehr finanziellen Spielraum verschafft, um ihren Wohntraum zu verwirklichen.
Das überarbeitete Bausparmodell beinhaltet auch einige Einschränkungen, die es vor dem Inkrafttreten nicht gab, die aber eine genaue Bewertung jedes Einzelfalles erfordern. Hierfür bietet sich eine Beratung in einem der ASGB-Infopoints in unseren Bezirksbüros an.
Was ist das Bausparmodell?
Das Bausparmodell wurde 2015 auf Initiative der Pensplan Centrum AG in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol eingeführt. Ziel ist es, Bürgern den Zugang zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern.
Grundvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfonds, der am Bausparmodell teilnimmt. Wer dort eingezahlt hat und die vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann ein zinsbegünstigtes Darlehen beantragen – und zwar für den Kauf, den Bau oder die Sanierung der eigenen Erstwohnung. Das Darlehen wird von einer Bank vergeben, die eine Vereinbarung mit der Provinz abgeschlossen hat. Je nach angespartem Kapital im Zusatzrentenfonds kann ein Darlehen in Höhe des Doppelten oder sogar Dreifachen dieses Betrages gewährt werden. Das angesparte Kapital selbst bleibt natürlich im Zusatzrentenfonds bestehen.
Der Zinssatz ist fix und beträgt aktuell 0,7 Prozent – deutlich unter den üblichen Konditionen am Markt. Zudem kann das Bauspardarlehen mit dem Schenkungsbeitrag der Wohnbauförderung kombiniert werden.
Wie bei jedem herkömmlichen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in monatlichen oder halbjährlichen Raten, die aus einem Kapital- und einem Zinsanteil bestehen.Der ASGB begrüßt die Verbesserungen zugunsten der Bürger, bedauert aber, dass die ewige Sozialbindung für die Darlehensnehmer eingeführt wurde. Ebenso unerklärlich ist es, dass im Rahmen der Überarbeitung des Südtiroler Bausparmodells das ursprüngliche Bullet-Modell, eine langjährige Forderung des ASGB, für die Rückzahlung des Darlehens nicht wieder eingeführt wurde.