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Rückkauf von Studienzeiten und nicht gedeckter Beitragszeiten

Studienzeiten, in denen man nicht versichert war, sowie andere nicht versicherte Zeiträume verzögern oftmals den Antritt der Rente vieler Personen. Italien sieht für diese Personengruppen mehrere Möglichkeiten vor, diese Perioden nachzukaufen und damit den Rentenantritt vorzuverlegen.
Rückkauf von nicht gedeckten Beitragszeiten
Diese Möglichkeit wurde für den Zweijahreszeitraum 2024-2025 eingeführt und betrifft jene Personen, die Beitragslücken im Zeitraum zwischen 01.01.1996 und 01. Jänner 2024 aufweisen. Es können höchstens fünf Jahre, welche weder durch effektive noch durch figurative Beiträge abgedeckt sind, nachgekauft werden. Das Angebot richtet sich an Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des NISF/INPS, die bis 31.12.1995 keine Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt haben. Die Höhe der Beitragsleistung wird anhand von 33 Prozent der Entlohnung der vergangenen zwölf Monate berechnet und kann als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden. Die Ausgaben können steuerlich abgesetzt werden.
Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten
Der begünstige Rückkauf kann für Studienjahre angewendet werden, die nach 31.12.1995 absolviert worden sind, denn sie werden für die Rente nach dem beitragsbezogenen System berechnet.
Diese Möglichkeit gibt es bei Erfüllen gewisser Voraussetzungen auch für Studienjahre vor 01/01/1996. Dazu muss die Person allerdings für die Berechnung der Rente mit dem beitragsbezogenen System optieren. D.h. alle Beitragszeiten (auch jene vor 01/01/1996) werden aufgrund der Höhe der getätigten Beitragsleistung berechnet.
Um für die beitragsbezogene Rente optieren zu können, müssen mindesten ein Rentenbeitrag und nicht mehr als 18 Beitragsjahre vor 01. Jänner 1996 aufscheinen. Zudem muss die Person mindestens 15 Versicherungsjahre angereift haben, wobei 5 Jahre nach 31. Dezember 1995 aufscheinen müssen.
Die Betroffenen können die gesetzlich vorgesehene Regelstudienzeit nachkaufen. Interessant ist dabei vor allem der Umstand, dass die Berechnung der Höhe der Beitragsleistung anhand des beitragsrechtlichen Mindesteinkommens für Handwerker und Kaufleute berechnet wird. Dieses beträgt aktuell 18.415,00 Euro. Von dieser Summe werden 33 Prozent pro Jahr für den Rückkauf berechnet – damit kostet ein Versicherungsjahr nur ca. 6.077 Euro, die vom besteuerbaren Einkommen absetzbar sind und als Einmalzahlung oder in höchstens 120 Monatsraten bezahlt werden können.
Regulärer Rückkauf von Studienzeiten
Interessierte haben die Möglichkeit, Studienzeiten nachzukaufen, die entweder vor dem 01. Jännber 1996 abgeschlossen wurden (und somit dem lohnbezogenen System unterliegen), oder solche, die in das beitragsbezogene System (ab dem 01.01.1996) fallen.
Der Unterschied liegt in der Berechnung der Beitragssumme:
Lohnbezogenes System
Beim Nachkauf im lohnbezogenen System wird simuliert, wie viel heute zurückgelegt werden müsste, um den zusätzlichen Rentenbetrag zu finanzieren, der durch den Nachkauf des beantragten Zeitraums entsteht. Der ermittelte Betrag entspricht den Kosten des Rückkaufs. Bei dieser Berechnung werden verschiedene Faktoren wie u.a. Alter des Antragstellers, Gehalt, Beitragszeit, Lebenserwartung etc. berücksichtigt.
Beitragsbezogenes System
Hier wird die Beitragssumme auf Basis des Bruttoeinkommens der letzten zwölf Monate berechnet. Dabei wird der für Arbeitnehmer geltende Beitragssatz der zuständigen Rentenversicherung (derzeit 33 Prozent) auf dieses Einkommen angewendet.
Der Antragsteller kann die Kosten des Rückkaufs vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen absetzen und den Betrag entweder einmalig oder in bis zu 120 Monatsraten begleichen.

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