ASGB-Rentner
Vertrauen schaffen sieht anders aus
Im Oktober 2022 wurde das Gesetz Nr. 12 zur Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns von der Landesregierung genehmigt. Nach drei Jahren nehmen die ASGB-Rentner mit Verwunderung und Enttäuschung zur Kenntnis, dass bis dato Art. 14 „Einrichtung einer Seniorenanwältin/eines Seniorenanwaltes“ immer noch nicht umgesetzt wurde. Auch haben wir trotz wiederholten Anfragen und der klaren rechtlichen Grundlage, die durch das genannte Gesetz gegeben ist, bislang keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Wenngleich für Führungskräfte in anderen Bereichen über Nacht Stellen und Funktionen geschaffen werden, missachtet die Landesregierung betreffend Einrichtung der Seniorenanwältin/des Seniorenanwaltes ihr eigenes Gesetz. Der Wert der älteren MitbürgerInnen wird zwar immer hervorgehoben, aber die Botschaft von Seiten der Politik ist eine ganz andere. Vertrauen schaffen sieht anders aus.
Wenngleich für Führungskräfte in anderen Bereichen über Nacht Stellen und Funktionen geschaffen werden, missachtet die Landesregierung betreffend Einrichtung der Seniorenanwältin/des Seniorenanwaltes ihr eigenes Gesetz. Der Wert der älteren MitbürgerInnen wird zwar immer hervorgehoben, aber die Botschaft von Seiten der Politik ist eine ganz andere. Vertrauen schaffen sieht anders aus.