Verbrauchertelegramm
Sommerreifen-Pflicht
Gibt es eine solche? Ab wann greift sie?
Eine gesetzliche „Pflicht“, Sommerreifen zu montieren, besteht nicht. Vielmehr besagt dass Gesetz, dass es zwischen 16. Mai und 14. Oktober nicht erlaubt ist, M+S Reifen mit einem Geschwindigkeitskürzel zu montieren, welches niedriger ist als jenes, das im Fahrzeugbrief angegeben ist (dies ist umgekehrt in der Zeit zwischen Oktober und Mai erlaubt, da der Straßenverkehrskodex hier eine Ausnahme – deroga - gewährt).
Entspricht das Geschwindigkeitskürzel der Reifen also jenem im Fahrzeugbrief (oder ist dieses höher), besteht keine Pflicht, die Reifen zu tauschen.
Reifen mit niedrigeren Kürzeln müssen hingegen ab 15. April innerhalb von 30 Tagen gewechselt werden, ansonsten drohen in der Tat gesalzene Strafen.
Das Geschwindigkeitskürzel ist der letzte Buchstabe des Reifenkürzels; in den aktuellen Reifentests finden sich meist Reifen der Klassen „R“ (bis 170 km/h) oder „V“ (bis 240 km/h).
Entspricht das Geschwindigkeitskürzel der Reifen also jenem im Fahrzeugbrief (oder ist dieses höher), besteht keine Pflicht, die Reifen zu tauschen.
Reifen mit niedrigeren Kürzeln müssen hingegen ab 15. April innerhalb von 30 Tagen gewechselt werden, ansonsten drohen in der Tat gesalzene Strafen.
Das Geschwindigkeitskürzel ist der letzte Buchstabe des Reifenkürzels; in den aktuellen Reifentests finden sich meist Reifen der Klassen „R“ (bis 170 km/h) oder „V“ (bis 240 km/h).