Verbrauchertelegramm
Sommerreifen-Pflicht

Gibt es eine solche? Ab wann greift sie?

Eine gesetzliche „Pflicht“, Sommerreifen zu montieren, besteht nicht. Vielmehr besagt dass Gesetz, dass es zwischen 16. Mai und 14. Oktober nicht erlaubt ist, M+S Reifen mit einem Geschwindigkeitskürzel zu montieren, welches niedriger ist als jenes, das im Fahrzeugbrief angegeben ist (dies ist umgekehrt in der Zeit zwischen Oktober und Mai erlaubt, da der Straßenverkehrskodex hier eine Ausnahme – deroga - gewährt).
Entspricht das Geschwindigkeitskürzel der Reifen also jenem im Fahrzeugbrief (oder ist dieses höher), besteht keine Pflicht, die Reifen zu tauschen.
Reifen mit niedrigeren Kürzeln müssen hingegen ab 15. April innerhalb von 30 Tagen gewechselt werden, ansonsten drohen in der Tat gesalzene Strafen.
Das Geschwindigkeitskürzel ist der letzte Buchstabe des Reifenkürzels; in den aktuellen Reifentests finden sich meist Reifen der Klassen „R“ (bis 170 km/h) oder „V“ (bis 240 km/h).

Verbrauchertelegramm
Das Verbrauchermobil

Der mobile Informations- und Beratungsdienst der VZS

Seit 1998 stellt die Verbraucherzentrale gemeinsam mit den Gemeinden Südtirols eine bürgernahe Informationsstelle im Bringsystem zur Verfügung. Viele Konsument:innen konnten in diesen letzten 24 Jahren beim Verbrauchermobil Rat und Informationen holen.
Das Verbrauchermobil hält in den meisten Gemeinden Südtirols und bringt das Infomaterial der Verbraucherzentrale Südtirol direkt zu den Verbraucher:innen, welche an dieser Stelle auch Erstberatungen über verbraucherrelevanten Themen erhalten. Bei diesem Informationsdienst kann außerdem auch der UV-Schutz von Sonnenbrillen sowie der Strahlenwert von Mobiltelefonen gemessen und in den letzten Waren-Tests reingeschnuppert werden.
Die aktuellen Haltestellen vom Verbrauchermobil sind auf der Internetseite der VZS (https://www.consumer.bz.it/de/verbrauchermobil-der-aktuelle-kalender) einsehbar. Dieser Dienst kann bei der Verbraucherzentrale auch für neue Standorte angefordert werden.
Dank der Verbraucher:innen, die anlässlich der Steuererklärung die fünf Promille der Verbraucherzentrale Südtirol zukommen lassen, konnte in der Vergangenheit das alte Verbrauchermobil ersetzt und somit dieser Dienst weiterhin für Verbraucher:innen angeboten werden. Die SteuerzahlerInnen können nämlich seit 2005 die fünf Promille der Einkommenssteuer für Organisationen zur Förderung des Sozialwesens bestimmen, wozu auch die VZS zählt. Dieser Betrag wird vom ohnehin geschuldeten Steuerbetrag abgeführt und erzeugt keine Mehrkosten. Es reicht eine Unterschrift auf dem Steuervordruck CUD, 730 oder UNICO sowie die Angabe der Steuernummer der gewählten Organisation aus dem Sozialwesen (z.B. VZS 94047520211). Mehr Informationen finden die Verbraucher:innen unter www.consumer.bz.it/de/5-promille-fuer-die-stimme-der-verbraucherinnen.
Mithilfe der Verbraucher:innen kann die Verbraucherzentrale Südtirol stärker und gezielter die Rechte der Konsument:innen auf allen Ebenen verteidigen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!