AFI - GUIDELINE

AFI - GUIDELINE

Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Aufgaben und Befugnisse des Landes Südtirol
„Unser gemeinsames Ziel ist ein gut funktionierender Arbeitsmarkt in
Südtirol mit gleichen Chancen für alle.“
(Leitbild der Abteilung Arbeit)
Im Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol (D.P.R. 31. August 1972 Nr. 670) sind die Befugnisse der beiden Provinzen im Bereich der Arbeit festgelegt. Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol hat primäre (ausschließliche) Gesetzgebungsbefugnis in den Bereichen der Betreuung und Beratung der Arbeitnehmer, der Arbeitsvermittlung sowie der Berufsertüchtigung und Berufsausbildung (Art. 8 Abs. 23 und 29).
Durch die sekundäre (geteilte oder konkurrierende) Gesetzgebungsbefugnis kann die Provinz Bestimmungen in den Bereichen Lehrlingswesen, Arbeitsbücher, Kategorien und Berufsbezeichnungen der Arbeiter erlassen und eigene Kommissionen zur Kontrolle der Arbeitsvermittlung einrichten (Art. 9 Abs. 4, 5).
Im Rahmen der tertiären (komplementären oder ergänzenden) Gesetzgebungsbefugnis kann Südtirol Gesetzesbestimmungen zur Ergänzung der staatlichen Gesetze auf dem Gebiet der Arbeitsvermittlung und -zuweisung erlassen (Art. 10).
Beispiele
Interessant ist die von der EU beschlossene Jugendgarantie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die Provinz Bozen hat dazu mehrere Maßnahmen beschlossen und stellt Dienstleistungen zur Arbeitsvermittlung und Ausbildung zur Verfügung.
www.provinz.bz.it/arbeit/jugendgarantie.asp
Werbeanzeigen: