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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Welfare: der Sozialstaat Italien
Art. 3, Abs. 3 Verfassung
Es ist Aufgabe der Republik, die Hindernisse wirtschaftlicher und sozialer Art zu beseitigen,
die durch eine tatsächliche Einschränkung der Freiheit und Gleichheit der Staatsbürger der vollen Entfaltung der menschlichen Person und der wirksamen Teilnahme aller Arbeiter an der
politischen, wirtschaftlichen und sozialen Gestaltung des Landes im Wege stehen.
In diesem Artikel der Verfassung ist neben der Wirtschaftsförderung das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach der Staat jedem Bürger den Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard, auf aktive Beteiligung an der Gemeinschaft und auf ein menschenwürdiges Leben ermöglichen muss.
Die Zielsetzungen eines Sozialstaats sind in erster Linie die Bekämpfung der Armut, die Bereitstellung einer angemessenen Vorsorge, der soziale Ausgleich unter den verschiedenen Bevölkerungsschichten und die Sicherung des Einkommens im Alter, bei Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Neben diesen vorrangigen Zielen hat ein Sozialstaat auch die Aufgabe, die Chancengleichheit und die Anhebung und Verbreitung des Wohlstandes zu gewährleisten sowie die gesetzlichen Voraussetzungen für die „wirksame Teilnahme“ der Erwerbstätigen am Wirtschaftsprozess zu schaffen.
Der Erreichung dieser Ziele dienen die verschiedenen Instrumente der Sozialpolitik, der Bildungspolitik, des Arbeitsrechts und der Wirtschaftspolitik, wie beispielsweise die Umverteilung von Reich auf Arm, Subventionierungen, soziale Dienstleistungen, u.v.m.
Die mit dem Sozialstaatsprinzip verbundenen Kosten waren in den letzten Jahren häufig Gegenstand von Diskussionen, insbesondere die diesbezügliche Rolle des Staates gegenüber der Eigenverantwortung der Einzelnen. Dass der Staat nicht nur Sozialleistungen erbringen, sondern auch wirtschaftspolitisch aktiv sein muss, hat die Weltwirtschaftskrise 2009 gezeigt, als dringende Maßnahmen zur Rettung des Finanz- und Bankensystems erforderlich wurden. Der Staat erfüllt aber auch eine ordnungspolitische Aufgabe, indem er den sozialen Ausgleich als Grundlage der gesellschaftlichen und politischen Stabilität gewährleistet.
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