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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Kollektivverträge
Arbeitsverträge werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ausgehandelt und unterschrieben. Den Rahmen dafür bilden die verschiedenen Rechtsquellen (siehe Kapitel 3) und die Kollektivverträge. Ein Arbeitsvertrag regelt genau, wie sich die Arbeit und die Gegenleistung dafür gestalten. Hat ein Betrieb sehr viele Mitarbeiter können sich diese Vertragsverhandlungen als sehr kostspielig für den Betrieb erweisen. Der Arbeitnehmer könnte auch seine Schwierigkeiten bei den Vertragsverhandlungen haben, da die Konditionen zumeist der Arbeitgeber diktieren wird. Aus diesen Gründen werden Kollektivverträge abgeschlossen. Der Kollektivvertrag ist demnach ein Vertrag, der das Vertragsverhältnis für ein Kollektiv von Arbeitnehmern regelt. Beispielsweise für alle Arbeitnehmer des Bausektors der Provinz Südtirol. Vertragsparteien können sein: die Arbeitgeberverbände (einer oder mehrere) und die Gewerkschaften (eine oder mehrere) oder ein Unternehmen und ein Kollektiv von Arbeitnehmern oder eine oder mehrere Gewerkschaften.
Kollektivverträge regeln also im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Arbeitnehmer der verschiedenen Sektoren der Wirtschaft. Sie stellen übereinstimmende Willenserklärungen auf Zeit der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter dar, die als gleichberechtigte Vertragspartner die Kollektivvertragsverhandlungen führen. Diese Abkommen können auf nationaler Ebene, auf regionaler Ebene, auf Landesebene oder als Betriebsabkommen abgeschlossen werden. Sie regeln jene Bereiche, die durch gesetzliche Normen nicht gedeckt sind, oder enthalten zusätzliche Vereinbarungen und Rechte für Arbeitnehmer. Geregelt werden in solchen Abkommen meistens: Arbeitsverhältnis, Einstufung des Arbeitnehmers, Arbeitszeiten, Regelungen in Fällen von Krankheit und Unfall, Vergütung, Disziplinarmaßnahmen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Enthalten sein können auch Vereinbarungen bezüglich Vorsorge, Kindergärten und Kindertagesstätten und Fort- und Weiterbildung.
Kollektivverträge haben nicht nur diese normative Funktion, sondern sie haben auch eine wichtige soziale Schutzfunktion: durch die Regelung von Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitsleistung, Entlohnung oder Urlaub, aber auch als verbindliches Regelwerk, das Arbeitnehmer davor schützt, sich gegenseitig Konkurrenz zu machen. Durch die Kollektivverträge werden zudem die (wirtschaftlichen) Konkurrenzbedingungen zwischen den Betrieben durch einheitliche Arbeits- und Lohnbedingungen im Bereich größerer Wirtschaftsgruppen vermieden.
Das italienische Kollektivvertragssystem
Vertragsform Vertragsparteien Inhalte der Normen Anwendungsbereich
Subjektiv Territorial
Interkonföderale
Abkommen
(kooperative
Abkommen)
- Dachverbände der ArbeitgeberInnen
- Dachverbände der ArbeitnehmerInnen
- In besonderen Fällen sind trilaterale Abkommen mit dem Staat möglich
- Grundlegende Vereinbarungen, etwa Sozialpakte oder Vertragsbeziehungen zwischen den Organisationen und Akteuren - Wirtschaftssektor (z.B. öffentlich – privat) - Gesamtstaatlich oder dezentral
Gesamt-
staatlicher
Kollektivvertrag
- Gesamtstaatliche Verbände der ArbeitgeberInnen (Kategorie)
- Gesamtstaatliche Verbände der ArbeitnehmerInnen (Kategorie)
- Arbeitsbedingungen (auch ökonomischer Natur)
- Beziehungen zwischen den Vertragsparteien
- Kategorien / sektoren (z.B. Metallindustrie, Metallhanderk) - Gesamtstaatlicher Geltungsbereich
Dezentrale
kooperative
Abkommen
- Territoriale zuständige Dachverbände der ArbeitgeberInnen
- Territoriale Verbände der ArbeitnehmerInnen
- In besonderen Fällen auch Lokalkörperschaften
- Grundlegende Vereinbarungen in einem bestimmten Territorium, z.B. Förderungen,
Weiterbildung
- Territorium und / oder Wirtschaftsbranche im Territorium - Territorialer Geltungsbereich
Dezentrale Kollektivverträge (Zusatzverträge) - Territorial zuständige Verbände der ArbeitgeberInnen (Kategorie)
- Territorial zuständige Verbände der ArbeitnehmerInnen (Kategorie)
- Verteilung der Produktivitätsgewinne, Ertragsstärke
- Arbeitsbedingungen
- Berücksichtigung lokaler Inflationsraten möglich
- Beziehungen zwischen den Vertragsarteien
- Kategorie - Territorialer Geltungsbereich
Betriebs-
abkommen
- Arbeitgeber, Management
- Territorial zuständiger Arbeitgeberverband
- EGV/RSU, unter bestimmten Umständen auch die BGV/RSA
- Territoriale Gewerkschaft
- Verteilung der betrieblichen Produktivitätsgewinne
- Konkrete Einsatzbedingungen der Arbeitskräfte
- Konkretisierung der Mitwirkungsrechte
- Beschäftigte des Betriebes, des Konzerns - Zweigstellen des Betriebes; das Abkommen legt den Gültigkeitsbereichfest
© AFI 2014
Weitere Vertiefungen zum komplexen italienischen Kollektivvertragssystem in deutscher Sprache finden sich unter:
www.afi-ipl.org
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