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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Arbeitsverhältnis
Bis 1942 glich das Arbeitsverhältnis eher dem Verständnis eines Mietverhältnisses. Arbeit war so definiert, dass der Arbeitgeber frei über den Arbeitnehmer verfügen konnte. Das italienische Zivilrecht von 1942 änderte dies und gab dem Arbeitsverhältnis eine Sonderstellung. Angesiedelt ist das Arbeitsverhältnis im Privatrecht. Somit gilt auch für die Arbeitsverträge die Autonomie der Vertragsparteien, innerhalb der gesetzlichen Regelungen alles vereinbaren zu können. Aber Achtung: das Arbeitsverhältnis ist jener Teil des Privatrechts, das am stärksten durch Rechtsnormen reguliert wurde und immer noch wird. Auch jene kleinen Lücken, die noch offen waren, haben die Kollektivverträge auf den unterschiedlichen Ebenen geschlossen, worauf noch an anderer Stelle eingegangen wird.
Eine Besonderheit des Arbeitsrechtes besteht darin, dass es nicht nur vom Gesetzgeber formuliert wird, sondern auch durch Kollektivverträge geschaffen wird. An den Kollektivvertragsverhandlungen beteiligt sind freiwillige Verbände: die Organisationen der Arbeitgeber und die Verbände der Arbeitnehmer. Hinzu kommen die Arbeitsverträge, die individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Auch sie stellen eine Rechtsquelle des Arbeitsverhältnisses dar.
Das Wikilabour.it definiert das Arbeitsverhältnis wie folgt:
Il rapporto di lavoro è un rapporto giuridico che ha origine nel contratto di lavoro.
I soggetti che caratterizzano il rapporto di lavoro, e sui quali gravano in maniera diversa le
obbligazioni, sono il datore di lavoro ed il lavoratore.
Das Arbeitsverhältnis ist demnach ein Rechtsverhältnis, das aus einem Arbeitsvertrag entsteht. Die Subjekte dieses Verhältnisses, denen Verpflichtungen daraus erwachsen, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Ihre Verpflichtungen sind folgende:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Arbeitsleistung ist persönlich zu entrichten und darf, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht durch eine andere Person erfüllt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angemessene Entlohnung zu entrichten.
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