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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Exkurs: Handlungsfähigkeit in Bezug auf Arbeitsrecht, Arbeitsverträge
Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht auf Basis eines Arbeitsvertrags. Um einen Arbeitsvertrag eingehen zu können, müssen beide Vertragsparteien handlungsfähig sein. Jugendliche erhalten in Italien mit dem 18. Geburtstag die volle Handlungsfähigkeit. Erst mit dem Erreichen dieser sogenannten Volljährigkeit können sie rechtswirksame Verträge abschließen. Eine Ausnahme davon bildet das Eingehen von Arbeitsverhältnissen. Ab 16 Jahren – bis dahin sind Kinder und Jugendliche schulpflichtig, bis 18 Jahre sind sie ausbildungspflichtig – können Jugendliche mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten rechtswirksame Arbeitsverträge abschließen. Eine Ausnahme bilden Lehrlinge, die bereits mit 15 ein Arbeitsverhältnis eingehen können. Alle Vereinbarungen, die Jugendliche in Bezug auf ihre Arbeitsverhältnisse treffen, sind gültig und sollten deshalb vorher genau überprüft werden.
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