Schwarzarbeit ist illegal und bedeutet Verzicht auf angemessene Entlohnung und Sozialversicherung
Schutz der Rechte des Arbeitnehmers
Abfertigung
angemessene Rente
Entlohnung bei Krankheit oder Arbeitsunfall
Kündigungsschutz
Arbeitslosenunterstützung bei Entlassung
bezahlte Freistellungen für Bildung usw.
Entlohnung im Urlaub
Arbeitssicherheitsbestimmungen und Gesundheitsschutz
Mutterschutz
Fortbildungsmaßnahmen
Mitbestimmung im Betrieb
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Verfassung Art. 36. Der Arbeiter hat Anspruch auf einen Lohn, der dem Umfang und der Qualität seiner Arbeit angemessen und jedenfalls ausreichend sein muss, ihm und der Familie ein freies und würdiges Leben zu gewährleisten. |
Grundlohn (paga base bzw. minimo contrattuale) | Der Grundlohn wird in den gesamtstaatlichen Kollektivverträgen unter Berücksichtigung der Einstufung festgelegt. |
Kontingenzzulage (indennità di contingenza) |
Es handelt sich hierbei um ein Lohnelement, das bis zum 31. Dezember 1991 die Funktion hatte, die Löhne an die Inflation anzupassen. Die bis dahin angereiften Beträge bleiben aufrecht und sind heute ein fixes Lohnelement. Heute wird der Inflationsausgleich im Wesentlichen über die gesamtstaatlichen Kollektivverträge festgelegt. |
Drittes Lohnelement (elemento distinto della retribuzione) |
Dieses wird seit 1. Jänner 1993 allen Beschäftigten der Privatwirtschaft ausbezahlt. Es beträgt in der Regel 10,33 €, die jährlich 13 Mal ausbezahlt werden. |
Dienstalterszulage (scatti di anzianità) |
Zulage, die in bestimmten Zeitabständen (2 bis 3 Jahre) anreift, wenn der Arbeitnehmer im selben Betrieb bleibt. Die Höhe und die Modalitäten werden kollektivvertraglich festgelegt. |
Ergebnisprämien, leistungsorientierte Lohnbestandteile, “Produktivitätsprämien” (premio di risultato) |
Hierbei handelt es sich um Lohnelemente, die nur dann ausbezahlt werden, wenn bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Grundsätzlich können sich diese Kriterien auf die Menge, die Qualität oder auch den Wert der Produkte beziehen. Beispiele: Stückzahl und Qualität; Anwesenheit bei Telefonisten/Telefonistinnen; Fehlerfreiheit des Produktes oder der Dienstleistung; Zufriedenheit der Kundschaft in einem Hotel. Die Auszahlungshäufigkeit ist unterschiedlich. Im Detail werden diese Ergebnisprämien durch Betriebs- oder Landeszusatzabkommen geregelt. Die Ergebnisprämien werden geringer mit Sozialabgaben belastet. In manchen Fällen werden auf lokaler oder betrieblicher Ebene sog. „Produktionsprämien“ vereinbart, die allerdings nicht an das Erreichen bestimmter Zielsetzungen gebunden ist, sondern als „indirekter Anreiz“ dienen. |
Überkollektivvertraglicher Mehrlohn / Übertarif (superminimo) |
Er dient dazu, den Grundlohn anzuheben. Dieser Teil der Entlohnung wird für einzelne oder für alle Arbeitnehmer eines Betriebes vereinbart, kann aber auch vom Betrieb einseitig vergeben werden. |
Mensa(ersatz)zulage und Essensgutscheine (indennità di mensa) |
Diese Zulage ist in vielen Kollektivverträgen vorgesehen. |
Verschiedene Zulagen | Dazu gehören Kassazulage, Schichtzulage, Gefahrenzulage, Unter-Tage-Zulage usw. |
Außendienstzulage (indennità di trasferta) |
Für Außendienste außerhalb der Gemeinde des Betriebssitzes können Außendienstpauschalen zuerkannt werden. Zusätzlich dazu können belegte Spesen, die der oder die Beschäftigte im Außendienst vorgestreckt hat, zum Teil oder zur Gänze rückvergütet werden. |
Provisionen (Provviggioni) | Es ist gesetzlich erlaubt, den Arbeitnehmer in Teilen oder gänzlich mittels Provisionen zu entlohnen. Der Arbeitnehmer erhält einen monatlichen Fixbetrag, der durch Provisionen ergänzt wird. Klauseln im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsabkommen regeln die Prozentanteile der Provision. |
Akkord (cottimo) | Diese Entlohnungsform wird von den Kollektivverträgen geregelt und steht im direkten Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistung (Zeit- oder Stückakkord). Sie wird zunehmend von den Produktions- und Ergebnisprämien abgelöst. |
Familiengeld (assegno per il nucleo familiare) | Das Familiengeld bildet eigentlich kein Lohnelement, denn es kann über den Lohnstreifen, aber auch auf anderen Wegen bezahlt werden. Das INPS/NISF gewährt aufgrund des Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder ein Familiengeld. Wird es über den Lohnstreifen ausbezahlt, so kann es der Arbeitgeber mit den geschuldeten Beiträgen verrechnen. |
Dreizehnter Monatslohn (tredicesima mensilità) |
Der 13. Monatslohn entspricht in der Regel einem Monatslohn (1/12 eines Jahreslohns je gearbeiteten Monat). |
Vierzehnter Monatslohn (quattordicesima mensilità) |
Einige Kollektivverträge oder Betriebsabkommen sehen neben dem 13. zusätzliche Monatslöhne vor. |
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