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Rechte & Pflichten der Arbeitnehmer |

Krankheit und Krankenversicherung
Ein Arbeitnehmer, der erkrankt ist, ist teilweise oder gänzlich unfähig zu arbeiten. Das Gesetz schützt in diesem Fall den Arbeitnehmer, indem er während dieser Zeitspanne nicht vom Arbeitgeber entlassen werden kann. Die Krankheit des Arbeitnehmers muss vom Hausarzt bescheinigt werden, der einen Krankenschein in zweifacher Ausfertigung ausstellt. Die Kopie mit der voraussichtlichen Krankheitsdauer (Prognose) muss innerhalb von zwei Tagen ab Beginn der Krankheit beim Arbeitgeber abgegeben werden. Die Kopie mit der Diagnose ist dem INPS/NISF innerhalb von zwei Tagen ab Ausstellungsdatum zu übermitteln. Seit kurzem übermittelt der Hausarzt die Dokumentation telematisch.
Die Kontrollvisiten des krankgeschriebenen Arbeitnehmers dürfen nur von eigens dafür beauftragten Ärzten durchgeführt werden, können aber von den Betrieben beantragt werden. Sie werden in der Zeitspanne zwischen 10:00 und 12:00 Uhr und von 17:00 bis 19:00 Uhr durchgeführt. In dieser Zeit müssen die Kranken am angegebenen Aufenthaltsort anwesend sein. Ihre Abwesenheit zum Zeitpunkt der Kontrollvisite ist nur in bestimmten Fällen möglich und muss begründet werden. Für den öffentlichen Dienst gelten eigene Bestimmungen.
Die wirtschaftliche Behandlung (Lohnfortzahlung) der krankgeschriebenen Arbeitnehmer wird von den einzelnen Kollektivverträgen geregelt.
Jeder italienische Staatsbürger und alle ausländischen ArbeitnehmerInnen haben Anrecht auf die Leistungen der Krankenversicherung. Alle ArbeitnehmerInnen und die zu Lasten lebenden Familienmitglieder sowie die Arbeitslosen sind krankenversichert.
Sämtliche Kosten des Gesundheitsdienstes werden vom allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Deswegen kann man auch nicht bedingungslos von einer Krankenversicherung, sondern eher von einer allgemeinen Gesundheitsversorgung sprechen.
Allerdings sind nicht alle Leistungen kostenlos. Die Selbstbeteiligung (Ticket) für Medikamente, Facharztleistungen, Laboruntersuchungen, Erste-Hilfe-Leistungen, Krankentransporte wird unter Berücksichtigung des Einkommens berechnet.
Eine Befreiung von der Bezahlung des Tickets kann zum Beispiel aufgrund des Alters, des Einkommens, der Invalidität gewährt werden.
Alle Bürger haben das Recht, in begründeten und dringlichen Fällen die Gesundheitsdienste einer Sanitätseinheit außerhalb ihres Wohnortes - unter Umständen auch im Ausland - in Anspruch zu nehmen.
BEISPIELE
Tobias R. muss während eines Urlaubs in Kroatien die Erste-Hilfe-Leistungen in Anspruch nehmen. Da er seine Gesundheitskarte vorweisen kann, bezahlt er nur das dort vorgesehene Ticket.
Sylvia W. wird nach einem schweren Skiunfall mit dem Hubschrauber nach Innsbruck transportiert und in der Universitätsklinik dringend operiert. Das Krankenhaus hat eine Konvention mit dem Land Südtirol abgeschlossen.
STICHWORT
“malattia” im italienischen Arbeitsrechtswiki:
www.wikilabour.it/Malattia%20%28indennit%C3%A0%20e%20diritto%29.ash
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