Der nützliche KVW Ratgeber
Kirchliche Trauung
Fragen und Antworten
Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig?
Wer kirchlich heiraten möchte, sollte möglichst früh Kontakt zum Seelsorger aufnehmen. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben. Sie können sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem ein Vertrauen besteht und der dann weiterhilft.
Der katholische Partner muss sich vorab verpflichten, die Kinder aus einer solchen Ehe katholisch taufen zu lassen und sich für eine katholische Erziehung einzusetzen (soweit dies möglich ist).
Rechtzeitige Vorgespräche ersparen unliebsame Enttäuschungen.
Ehevorbereitung
Die Ehevorbereitung hat einen besonderen Wert und ist in der Diözese Bozen-Brixen verpflichtend. Zusammen mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, und angeleitet von erfahrenen und kundigen Mitarbeitern, werden Paare ermuntert und ermutigt, sich all die vielen wichtigen Fragen zu stellen, die bei der unmittelbaren Hochzeitsvorbereitung oft auf der Strecke bleiben. Weitere Informationen unter www.ehevorbereitung.it
Terminplanung
Es ist günstig, mit der Hochzeitsplanung rechtzeitig zu beginnen, etwa ein Jahr im Voraus. Der Wunschtermin ist rechtzeitig mit dem Seelsorger, der die Trauung feiern soll, abzusprechen. Wird nicht in der eigenen Pfarrei sondern an einem anderen Ort geheiratet, ist es wichtig, mit dem dort zuständigen Pfarrer abzuklären, ob die Kirche für die Hochzeit auch zur Verfügung steht.
Notwendige Unterlagen
Für die Anmeldung zur kirchlichen Trauung braucht es die Taufscheine; diese werden vom Pfarramt des Taufortes ausgestellt. Bei Unsicherheiten hilft das Pfarramt gerne weiter. Für die standesamtliche Trauung braucht es die Wohnsitzbescheinigungen; diese werden vom Standesamt der Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Die Dokumente haben eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Firmung
Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Wer noch nicht gefirmt ist, wird auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen. Grundsätzlich muss die Firmung der Trauung vorausgehen, wenn sie auch nicht Bedingung im strengen Sinn ist.
Traugespräch
Einige Wochen vor der Trauung muss der zuständige Pfarrer sich mit dem Paar zusammensetzen und ein Traugespräch führen. Im Gespräch geht es um die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Natürlich kommen auch die Anliegen des Paares zur Sprache: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? In einem weiteren Gespräch mit dem Traupriester sollen Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier behandelt werden: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten, Lektoren usw.
Kann man auch kirchlich heiraten, wenn ein Partner nicht getauft ist?
Die kirchliche Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht (christlich) getauft ist, wird erlaubt; vorausgesetzt beide Partner waren nie - auch nicht standesamtlich - verheiratet. Für eine solche Trauung braucht es die ausdrückliche Erlaubnis des zuständigen Bischofs des katholischen Partners. Es gibt einen eigenen Trauungsritus. Eine solche Eheerlaubnis erfordert die Zustimmung des Nicht-Getauften zur unauflöslichen und treuen Ehegemeinschaft, sowie die Ausrichtung auf Familie.Der katholische Partner muss sich vorab verpflichten, die Kinder aus einer solchen Ehe katholisch taufen zu lassen und sich für eine katholische Erziehung einzusetzen (soweit dies möglich ist).
Rechtzeitige Vorgespräche ersparen unliebsame Enttäuschungen.