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Der Regen ist besser als die Traufe

Überlegungen zum Referendum über die Verfassungsreform am 4. Dezember
In Österreich wird am 4. Dezember im dritten Anlauf ein neuer Bundespräsident gewählt, in Italien dagegen sind alle Wahlberechtigten an diesem Tag aufgerufen, über die Verfassungsreform der Regierung Renzi abzustimmen. Der Urnengang ist notwendig, weil immer dann ein Referendum abgehalten werden muss, wenn Änderungen der Verfassung vom Parlament nur mit einer einfachen Mehrheit verabschiedet werden.

Am Sonntag, 4. Dezember, findet in Italien das Referendum zur Verfassungsreform statt. – Foto: Gabi Eder/pixelio.deAm Sonntag, 4. Dezember, findet in Italien das Referendum zur Verfassungsreform statt. – Foto: Gabi Eder/pixelio.de

Die Pläne spalten Italien und die Regierungspartei PD in Ja- und Nein-Werber, und beide Seiten werfen Argumente in die Waagschale, die nicht einfach von der Hand zu weisen sind. Mittendrin steht Südtirol, das in dieser Frage eine Sonderrolle spielt.
Um was geht es? Drei zentrale Punkte der Reform bestimmen die Diskussion, wobei zwei direkt mit der Verfassungsreform zusammenhängen, der dritte aber mit dem derzeitigen Wahlgesetz aus dem Jahr 2015, das noch nie angewandt worden ist, aber vor dem Hintergrund der Verfassungsreform eine neue Bedeutung erlangt.


Abschaffung des Zweikammernsystems
1. In Italien besteht das Parlament aus zwei Häusern, dem Senat mit 315 und der Abgeordnetenkammer mit 630 Mitgliedern. Beide Gremien sind gleichberechtigt, das heißt, beide müssen jedem Staatsgesetz zustimmen und der Regierung das Vertrauen aussprechen. Man spricht deshalb von einem perfekten Zweikammernsystem, wobei das Attribut perfekt hier keine qualitative Bewertung ist, sondern ganz einfach ausdrückt, dass die beiden Zweige des Parlaments vollkommen gleichberechtigt sind.
Dies ist nicht prinzipiell problematisch. Auch in den USA gibt es solche parallele Einrichtungen, nämlich einen Kongress, der aus dem direkt gewählten Repräsentantenhaus und dem Senat besteht, in den jeder Bundestaat unabhängig von seiner Größe zwei Senatoren entsendet. Dort funktioniert das System, obwohl es vorkommt, dass es in den beiden Zweigen des Parlaments unterschiedliche Mehrheiten gibt. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der US-Präsident mit einer großen Machtfülle ausgestattet und nicht wie in Italien dem Parlament ausgeliefert ist. Dazu kommt, dass es in den Vereinigten Staaten zur politischen Kultur gehört, Lösungen zu finden. Auch in Italien war das perfekte Zweikammersystem lange Zeit durchaus kein Hindernis in der poltischen Entscheidungsfindung. In den letzten zwei Jahrzehnten aber hat es sich als schwerfällig erwiesen und eine ordentliche parlamentarische Arbeit nicht nur erschwert, sondern geradezu unmöglich gemacht. Um überhaupt Gesetze in vertretbaren Zeiten durch beide Häuser zu bringen und ständigen Änderungen vorzubeugen, wurden die Abstimmungen zuletzt fast ausschließlich mit der Vertrauensfrage verbunden. Das macht es den Parlamentariern aber sehr schwer, sich einzubringen. Die Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis samt Wahl der Regierung auf die Abgeordnetenkammer kann hier Abhilfe schaffen. Der Senat wird in eine Kammer der Regionen umgewandelt, deren nur noch 100 Mitglieder nicht mehr vom Volk gewählt, sondern zu 95 Prozent von den Regionen und Gemeinden bestimmt werden. Der neue Senat, der in den Grundzügen dem deutschen Bundesrat entspricht, hat nur noch bei wenigen Gesetzen (bei solchen, die das regionale Interesse direkt tangieren) ein Mitspracherecht. Die Senatoren erhalten keine Aufwandsentschädigung mehr, genießen aber parlamentarische Immunität.
Die Verkleinerung des Parlaments ist absolut sinnvoll, und auch die Eindämmung der Kosten ist durchaus zeitgemäß, wenn auch abzuwarten bleibt, ob die Einsparungen angesichts des Verwaltungsapparates des Senats, der ja nicht einfach verschwindet, wirklich den Möglichkeiten entsprechen. Schwierigkeiten dürften sich daraus ergeben, dass die Aufgaben des Senats, schwammig beschrieben sind.


Zentralismus des Staates
2. Die Verfassungsreform hat eine deutlich zentralistische Ausrichtung. Der Staat zieht wieder mehr Zuständigkeiten an sich, insbesondere in jenen Bereichen, in denen es derzeit eine konkurrierende Gesetzgebung gibt, die den Regionen einen gewissen Gestaltungsspielraum erlaubt. In Zukunft kann sich Rom im sogenannten nationalen Interesse über die Regionen hinwegsetzen. Dies ist bedenklich, denn die Abkehr von einer föderalistischen Struktur, wie sie in der heutigen Verfassung vorhanden ist, bedeutet eine Abwendung vom Subsidiaritätsprinzip. Allerdings muss auch erwähnt werden, dass die Regionen das Föderalisierungsvorhaben selbst vermasselt haben, weil manche von ihnen in vielerlei Beziehung eine kaum für möglich gehaltene Misswirtschaft betrieben haben.
Vorläufig gerettet haben sich die Regionen mit Sonderstatut, und es scheint unklar, ob dies vorteilhaft ist oder nicht. Die Mehrheit der Italiener sieht in den autonomen Regionen nämlich ein Privileg, das objektiv gesehen mit Ausnahme von Südtirol und Aosta schwer zu rechtfertigen ist. So bleibt eine Narbe, die immer wieder aufgerissen wird.
Südtirol hat eine Schutzklausel erwirkt, die besagt, dass das Autonomiestatut zwar reformiert werden kann, aber keine Änderungen ohne die Zustimmung des Landes erfolgen dürfen. Wie stark diese Bestimmung rechtlich ist und ob der Staat dann, wenn es keine Einigung gibt, doch im nationalen Interesse in die Autonomiebestimmungen eingreifen kann, muss sich erst zeigen. Auch innerhalb der SVP gibt es dazu verschiedene Einschätzungen, und die deutschen Oppositionsparteien lehnen die Verfassungsreform als gefährlich für die Südtiroler Autonomie ab. Unterm Strich scheint das Autonomiestatut aber nach einem Ja zur Verfassungsreform weder schwächer noch stärker gesichert zu sein, als es heute ist.


Wahlrecht schafft Mehrheiten
3. Die geplante Konzentration der legislativen Gewalt auf die Abgeordnetenkammer bewirkt in Verbindung mit dem derzeitigen Wahlrecht, dem sogenannten Italicum, eine Entwicklung, die vielfach als bedenklich eingestuft wird. Die Regeln besagen nämlich, dass die stärkste Partei auf jeden Fall mindestens 54 Prozent der Sitze erhält, schon im ersten Wahlgang, wenn sie über 40 Prozent der Stimmen erhält, sonst infolge der Stichwahl. Für den Senat ist derzeit kein derartiger Mehrheitsbonus vorgesehen, was bedeutet, dass dieser Griff nach der alleinigen Mehrheit in der zweiten Kammer relativiert wird. Kommt es aber durch die Verfassungsreform zu einer Entmachtung des Senats, sehen manche gar die Demokratie in Gefahr. Starke Mehrheiten werden in Italien beargwöhnt. Matteo Renzi hat Bereitschaft zur Änderung des Wahlrechts signalisiert, um die Chance zu verbessern, dass es beim Referendum eine Mehrheit für das Ja gibt.
Derzeit scheint es, dass die Italiener am 4. Dezember nicht ausschließlich über die Verfassungsreform abstimmen, sondern indirekt über den Regierungschef, der zurücktreten will, wenn das Nein gewinnt, auch wenn er zuletzt diese Ankündigung zumindest ein wenig relativiert hat.
Die geplante Verfassungsreform hat positive und negative Seiten. Sicher scheint aber eines: Wenn das Nein gewinnt, ist dies ein Sieg der Beharrer über die Erneuerer. Dann bleibt in Italien auf absehbare Zeit alles so, wie es ist. Und da es so, wie es ist, nicht gut ist, gedenke ich persönlich am 4. Dezember das Ja anzukreuzen, ohne Begeisterung und mit viel Bauch- und Kopfweh, aber halt doch. Mir ist der neue Regen lieber als die alte Traufe. Aber dies kann man auch anders sehen.

Robert WeißensteinerRobert Weißensteiner


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Verfassungsreform: ja oder nein?

Text: Werner Steiner
Referendum am 4. Dezember ist wichtiges Instrument der Mitsprache
Das Parlament hat die von der Regierung Renzi vorgelegte Reform der italienischen Verfassung verabschiedet. Da sie keine Zwei-Drittel-Mehrheit erlangte, sind die Bürgerinnen und Bürger am 4. Dezember 2016 zu einem Referendum aufgerufen. Der KVW ruft dazu auf, sich mit dem Thema des Referendums auseinanderzusetzen und am 4. Dezember zur Wahl zu gehen. Es zählt jede Stimme, denn beim Referendum ist kein Quroum vorgesehen, es hat auf jeden Fall Gültigkeit.

Werner SteinerWerner Steiner

Seit mehr als 30 Jahren wird in Italien an einer Verfassungsreform gearbeitet. Die Regierung Renzi hat nun eine sehr umfassende Reform der Verfassung vorgelegt. Am 4. Dezember können die Bürgerinnen und Bürger Italiens in einem Referendum Ja oder Nein zu diesen Änderungen der Verfassung sagen.
Bei der von der Reformministerin Maria Elena Boschi ausgearbeiteten Verfassungsänderung handelt es sich um eine sehr weitreichende: von den 135 Artikeln werden 45 abgeändert, also ein Drittel. Es wäre die umfassendste Änderung seit Inkrafttreten im Jahre 1948.


Es geht um mehr als eine Schutzklausel für Südtirol


Leider wird in Südtirol fast nur die Schutzklausel diskutiert. Dies ist jedoch nur ein kleiner Teil der Reform, die geplanten Änderungen sind weitreichender und umfassender.
Die wichtigsten Reformen sind: Abschaffung des perfekten Zwei-Kammern-Systems, die Reduzierung der Anzahl der Senatoren, die Änderung ihrer Aufgaben und ihrer Wahl, nur mehr die Kammer kann der Regierung das Vertrauen aussprechen, Gesetze werden (bis auf einige Ausnahmen) nur von der Kammer genehmigt, das Procedere zur Wahl des Staatspräsidenten ändert sich, Kompetenzen der Regionen gehen an den Staat, Möglichkeit durch Volksabstimmung Gesetze einzuführen.
Ziel der Regierung von Matteo Renzi ist ein Abbau von Bürokratie, Verschlankung und Beschleunigung der politischen Prozesse, Rationalisierung, mehr politische Stabilität sowie eine Senkung der Politikkosten.


Stärkung der Regierung durch neues Wahlgesetz


Mit dem Wahlgesetz Italicum erhält die stärkste Partei fast automatisch die Mehrheit in der Kammer. Nachdem durch die Abschaffung des Zweikammernsystems die Kammer ohnehin schon an Wichtigkeit und Stärke gewinnt, warnen Kritiker vor dieser Machtfülle beim Regierungschef.
Der Senat bleibt bestehen, die Zahl der Senatoren wird von 315 auf 100 reduziert. Die Senatoren werden nicht direkt gewählt, sondern von den Regionen bestimmt und sie werden auch von den Regionen bezahlt. Die Zusammensetzung ändert sich laufend, je nach Wahlen in den Regionen oder Städten und der Senat hat nur mehr wenig Zuständigkeiten.


Italien wird zentralistischer, Neid der Nachbarregionen


Die Verfassungsreform entmachtet die Regionen mit Normalstatut und macht Italien noch zentralistischer. Eine Übergangsklausel gibt es für die fünf Regionen mit Sonderstatut. Diese müssen ihr Autonomiestatut anpassen, was in Einvernehmen geschehen muss. Dies betrifft also Südtirol. Die SVP und ihre Parlamentarier in Rom beteuern, dass es eine gute, sichere Schutzklausel für die Autonomie ist. Der Unterschied zu den umliegenden Regionen erhöht sich jedoch noch mehr, denn ihnen werden Kompetenzen genommen. Dass die Ungleichheit dadurch zunimmt und damit auch der Neid, ist vorhersehbar.


Prinzipien der Verfassung werden nicht angetastet


Obwohl die Verfassungsreform weitreichende Änderungen vornimmt, die vieles in der italienischen Politik ändern wird, bleibt der erste Teil der Verfassung unangetastet. Er ist der wichtigste Teil, der die Prinzipien, auf die die Republik Italien sich stützt, enthält. Auch beim Teil über die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger gibt es keine Änderungen. Änderungen gibt es ab Teil II, in dem es um den Aufbau der Republik geht.


Was ist für die Wählerinnen und Wähler wichtig


Beim Referendum zur Verfassungsänderung geht es um die Zukunft des Staates. Wir sind als Südtiroler Teil dieses Staates, deshalb kann uns dies nicht egal sein. Es geht auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Autonomie. Hier ist sicherlich zu beachten, dass sich ein weiterer Ausbau der Autonomie schwieriger gestalten wird, da Italien insgesamt zentralistischer regiert werden wird.
Da es bei diesem Referendum kein Quorum gibt, zählt jede Stimme. Umso wichtiger ist es, dass Sie zur Wahl gehen und sich gründlich informieren, wie Sie abstimmen wollen.