Sozialfürsorge

No tax area für RentnerInnen

Steuerfreie Einkommen werden angehoben
Seit 1. Jänner 2016 werden die steuerfreien Einkommen für RentnerInnen angehoben. Für bis zu 75-Jährige wird die Rente bis zu 7.750 Euro im Jahr nicht besteuert. Für über 75-Jährige gilt das erhöhte Einkommen von 8.000 Euro im Jahr.
Eine maximale Steuererleichterung von zehn Euro im Monat ist dadurch möglich. Die Anwendung erfolgt automatisch durch die Rentenanstalt.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten


31. März 2016 Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft für das Jahr 2015
18. April 2016 Zuschuss auf die Rentenversicherung der Bauern Jahr 2015
30. Juni 2016 regionaler Beitrag für Kindererziehung und Pflegezeiten
30. Juni 2016 regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen
30. Juni 2016 Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit
Saisonsende Antrag um Arbeitslosengeld