Sozialfürsorge

14. Rentenrate - Gesetz 127/2007

Wer vor dem 1. Jänner 1952 geboren ist, hat Anrecht auf die 14. Rentenrate, wenn das persönliche Einkommen von 10.290,86 Euro nicht überschritten wird. Das Einkommen des Ehepartners muss zwar im Antrag angegeben werden, wird aber für die Berechtigung nicht mitberücksichtigt!
Die Höhe der 14. Rentenrate hängt von den Versicherungsjahren ab.
Für die Auszahlung des Zusatzbetrages muss ein Antrag gestellt werden. Bei Genehmigung erfolgt die jährliche Auszahlung mit der Juli-Rate.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
- persönliche gültige Identitätskarte und Steuernummer sowie jene des Ehepartners
- Angabe Zivilstand mit Datum der Hochzeit oder Trennung oder Scheidung oder Todesdatum des Ehepartners
- persönliche Steuererklärung bzw. steuerrechtliche Einkommen einschließlich Eigentumswohnung, Fruchtgenuss, Nettozinsen 2014 usw. sowie jene des Ehepartners.
Arbeit­nehmerInnen Selbständige 14. Rentenrate im Jahre 2015
Beitragsjahre
bis zu 15 Jahren bis zu 18 Jahre 336 Euro
über 15 bis zu 25 Jahren über 18 bis zu 28 Jahren 420 Euro
über 25 Jahre über 28 Jahre 504 Euro

Intern
Wiesen

Grillfest

Unterhaltung für die Senioren im Heim.Unterhaltung für die Senioren im Heim.

Im August fand das Grillfest im Altenheim Schloss Moos statt. Die KVW Ortsgruppe Wiesen organisiert jedes Jahr einen gemütlichen Nachmittag für die Bewohner des Altenheims. Für die musikalische Umrahmung sorgten erneut Norbert und Rudl mit bekannten Volkliedklassikern.