Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Herbst 2015
RED-Erklärung an die Rentenanstalt NISF/INPS
Saisonsende 2015
Eintragung Arbeitsservice - Antrag NASpl im Patronat
1. September bis 31. Dezember 2015
Verlängerung Familiengeld Region für das Jahr 2016
30. September 2015
Beitrag für Erziehsungszeiten Pflichtbeiträge Selbständige

Sozialfürsorge

Das Arbeitslosengeld (NASpl)

Bei Saisonsende Antrag beim Patronat stellen
Seit 1. Mai 2015 ist das neue Arbeitslosengeld NASpI in Kraft.
Voraussetzungen
- unfreiwillige Arbeitsbeendigung (Ausnahme sind unter anderem: Beendigung befristetes Arbeitsverhältnis, Selbstkündigung innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot ablehnt, dessen Arbeitsplatz mehr als 50 km vom Wohnsitz entfernt ist und/oder nicht innerhalb 80 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist)
- 13 Beitragswochen in den letzten vier Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung
- 30 Arbeitstage innerhalb zwölf Monaten vor Arbeitsbeendigung
- Verfügbarkeitserklärung für den Arbeitsmarkt – abzugeben beim zuständigen Arbeitsamt.
Dauer
- Die Auszahlungsdauer der NASpI ist individuell und hängt von der Arbeitszeit in den letzten vier Kalenderjahren vor Arbeitsbeendigung ab. Dabei werden Arbeitszeiten, die bereits Voraussetzung für den Bezug einer Arbeitslosenentschädigung waren, grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ansonsten wird die Dauer der NASpI laut folgender Faustregel errechnet: die zu berücksichtigenden Beitragszeiten in den letzten vier Jahren vor Arbeitsbeendigung dividiert durch zwei.
- Die NASpI kann daher bis zu zwei Jahren ausbezahlt werden, ab dem Jahre 2017 ist eine Höchstdauer von einem Jahr und sechs Monaten vorgesehen.
Höhe
Das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 75 Prozent der durchschnittlichen Monatsentlohnung der letzten 24 Monate ausbezahlt, wenn die Entlohnung niedriger ist als 1.195 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, wird auf die Differenz der Prozentsatz von 25 Prozent angewandt. Im Jahre 2015 gilt der Maximalbetrag von 1.300 Euro brutto im Monat an Arbeitslosengeld NASpI.
Ab dem vierten Bezugsmonat der Arbeitslosigkeit wird die Naspi um drei Prozent für jedes weitere Monat der Arbeitslosigkeit gekürzt.
Antrag
Möchte man den frühestmöglichen Beginn des Arbeitslosengeldes beantragen, so ist innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung der Antrag um NASpI telematisch beim Patronat zu machen. Wird der Antrag nach dem achten Tag der Arbeitsbeendigung eingereicht, so beginnt das Arbeitslosengeld ab dem darauffolgenden Tag der Antragstellung.
Notwendige Unterlagen
- gültige Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
- Eintragung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt
- IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Überweisung
- Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers
- falls Familiengeld beantragt wird, Steuererklärungen aller Familienmitglieder fürs Einkommensjahr 2014 (auch die Eigentumswohnung muss als steuerrechtliches Einkommen angegeben werden) sowie Steuernummer aller Familienmitglieder
- bei Arbeitstätigkeit im Ausland Formblatt E301 / PD U1(kann nachgereicht werden).

Text: Elisabeth Scherlin