Sozialfürsorge
Renten
Wer erhält ab 1. August 2015 Nachzahlungen?
Der Verfassungsgerichtshof hat die Nichtanpassung der Renten an die Inflation in den Jahren 2012/2013 für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hat ein Gesetz erlassen, die die Anwendung des Urteils einschränkt.
Mindestrenten NISF/INPS
Betrag | Jahr 2011 | Jahr 2012 | Jahr 2013 | Jahr 2014 | Jahr 2015 |
monatlich | 468,35 € | 481,00 € | 495,43 € | 500,88 € | 502,38 € |
jährlich | 6.088,55 € | 6.253,00 € | 6.440,59 € | 6.511,44 € | 6.530,94 € |
Vergleich alte und neue Regelung
Rentenhöhe | ab 2016 EG° Renzi |
Jahre 2014/2015 vorher |
Jahre 2014/2015 EG° Renzi |
Jahre 2012/2013 vorher |
Jahre 2012/2013 EG° Renzi |
bis 3fache MR* | 100 % Istat | 100 % Istat | 100 % Istat | 100 % Istat | 100 % Istat |
über 3fache MR aber unter 4fache MR* | 20 % Istat | 95 % Istat | 8 % Istat | keine Anpassung | 40 % Istat |
über 4fache MR aber unter 5fache MR* | 10 % Istat | 75 % Istat | 4 % Istat | keine Anpassung | 20 % Istat |
über 5fache MR aber unter 6fache MR* | 5 % Istat | 50 % Istat | 2 % Istat | keine Anpassung | 10 % Istat |
über 6fache MR* | keine Anpassung | keine Anpassung | keine Anpassung | keine Anpassung | |
* MR = Mindesrente ° EG = Ermächtigungsgesetz |
Die Inflationsanpassung der Renten für die Jahre 2012 bis 2015 wird aufgrund folgender Kriterien überprüft:
RentnerInnen, die im Jahre 2011 eine Rente von weniger als 1.405 Euro brutto im Monat erhalten haben, steht kein Anrecht auf Nachzahlung zu, da bereits in den vergangenen Jahren der Istat-Wert zu 100 Prozent berechnet wurde. Pensionisten mit monatlichen Renten im Jahre 2011 von über 2.810 Euro erhalten auch keine Nachzahlung, da weder mit der neuen noch mit der alten Regelung eine Inflationsanpassung vorgesehen ist.
Am 1. August erhalten RentnerInnen, die mehr als das dreifache an Mindestrente und weniger als das sechsfache der Mindestrente beziehen, ohne Antragstellung eine einmalige Zahlung. Insgesamt werden Nachzahlungen in der Höhe von 2,18 Milliarden Euro getätigt, für den einzelnen Rentner liegt der Betrag zwischen etwa 267 und 833 Euro.
Renten bis zum dreifachen der Mindestrente erhalten 100 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das dreifache und weniger als das vierfache der Mindestrente erhalten 40 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das vierfache und weniger als das fünffache der Mindestrente erhalten 20 Prozent des Istat-Wertes
Renten höher als das fünffache und weniger als das sechsfache der Mindestrente erhalten 10 Prozent des Istat-Wertes
Renten, die das sechsfache der Mindestrente überschreiten, erhalten keine Inflationsanpassung.
Die Inflationsanpassung wird für die Jahre 2014 und 2015 um 20 Prozent reduziert; ab dem Jahre 2016 sogar um 50 Prozent. Berechnungsgrundlage ist nicht die einzelne Rente sondern alle Renten, die in Zahlung sind (einschließlich jener Leistungen, die aufgrund von gewählten Ämtern ausbezahlt werden; z.B. Abgeordnete, Regionalräten).RentnerInnen, die im Jahre 2011 eine Rente von weniger als 1.405 Euro brutto im Monat erhalten haben, steht kein Anrecht auf Nachzahlung zu, da bereits in den vergangenen Jahren der Istat-Wert zu 100 Prozent berechnet wurde. Pensionisten mit monatlichen Renten im Jahre 2011 von über 2.810 Euro erhalten auch keine Nachzahlung, da weder mit der neuen noch mit der alten Regelung eine Inflationsanpassung vorgesehen ist.
Am 1. August erhalten RentnerInnen, die mehr als das dreifache an Mindestrente und weniger als das sechsfache der Mindestrente beziehen, ohne Antragstellung eine einmalige Zahlung. Insgesamt werden Nachzahlungen in der Höhe von 2,18 Milliarden Euro getätigt, für den einzelnen Rentner liegt der Betrag zwischen etwa 267 und 833 Euro.
Ab 1. Juli Rentenzahlung am ersten Tag des Monats
Der Zeitpunkt der Rentenzahlung wird ab 1. Juli 2015 vereinheitlicht. Zahlungen von INAIL, NISF/INPS auch Verwaltung ex-INPDAP, ENPALS usw. werden am ersten Banktag des Monats gutgeschrieben.
TEXT: Elisabeth Scherlin
TEXT: Elisabeth Scherlin