KVW Aktuell
Informationsausgleich und Renten
Josef Stricker
Das Verfassungsgericht hat am 30. April mit einem Urteil für Aufregung in Regierungskreisen gesorgt. Italiens oberstes Gericht hat eine Bestimmung aus dem Jahre 2011 außer Kraft gesetzt. Damals hatte die Regierung Monti in einem Hauruck-Verfahren den Inflationsausgleich für alle Pensionen über 1405 Euro monatlich für die Jahre 2012 und 2013 auf Eis gelegt. Dieser Gesetzesartikel ist nun gekippt worden.
In der Regierung ist die Aufregung groß. Die Kosten für die „Wiedergutmachung“ betragen laut Finanzministerium 18 Milliarden Euro. Geld, das in der Staatskassa nicht vorhanden ist. Noch ist nichts endgültig entschieden. Nach allem, was bisher durchgesickert ist, bastelt die Regierung an einer Minimallösung: Der Inflationsausgleich soll teilweise und abgestuft auf Pensionen zwischen 1405 und 3200 Euro monatlich ausbezahlt werden. Für höhere Renten soll es keinen Ausgleich geben.
Das oberste Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Erhaltung des Lebensstandards ein in der Verfassung verankertes Recht sei. Die Begründung leuchtet ein, wenn es um die Erhaltung der Kaufkraft eher niederer Renten geht. Die müssen in der Tat vor Aushöhlung durch Preissteigerungen geschützt werden.
Anders ist die Ausgangslage bei Beziehern von hohen bis extrem hohen Renten. Ihre Anzahl ist gar nicht so klein. Da mutet der Hinweis des Gerichtes auf die Erhaltung des Lebensstandards schon recht eigenartig an. Um welchen Lebensstandard handelt es sich da wohl? Was sollen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1200 Euro dabei denken? Wo bleibt für ihre Löhne die Erhaltung der Kaufkraft?
Wie bei Einkommen aus Arbeit geht es auch bei den Renten um soziale Ausgewogenheit. Wenn der Staat von den Bürgern Opfer verlangt, muss er sich an den Grundprinzipien soziale Gerechtigkeit und Bedürftigkeit orientieren.
TEXT: Josef Stricker
In der Regierung ist die Aufregung groß. Die Kosten für die „Wiedergutmachung“ betragen laut Finanzministerium 18 Milliarden Euro. Geld, das in der Staatskassa nicht vorhanden ist. Noch ist nichts endgültig entschieden. Nach allem, was bisher durchgesickert ist, bastelt die Regierung an einer Minimallösung: Der Inflationsausgleich soll teilweise und abgestuft auf Pensionen zwischen 1405 und 3200 Euro monatlich ausbezahlt werden. Für höhere Renten soll es keinen Ausgleich geben.
Das oberste Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Erhaltung des Lebensstandards ein in der Verfassung verankertes Recht sei. Die Begründung leuchtet ein, wenn es um die Erhaltung der Kaufkraft eher niederer Renten geht. Die müssen in der Tat vor Aushöhlung durch Preissteigerungen geschützt werden.
Anders ist die Ausgangslage bei Beziehern von hohen bis extrem hohen Renten. Ihre Anzahl ist gar nicht so klein. Da mutet der Hinweis des Gerichtes auf die Erhaltung des Lebensstandards schon recht eigenartig an. Um welchen Lebensstandard handelt es sich da wohl? Was sollen Arbeitnehmer mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1200 Euro dabei denken? Wo bleibt für ihre Löhne die Erhaltung der Kaufkraft?
Wie bei Einkommen aus Arbeit geht es auch bei den Renten um soziale Ausgewogenheit. Wenn der Staat von den Bürgern Opfer verlangt, muss er sich an den Grundprinzipien soziale Gerechtigkeit und Bedürftigkeit orientieren.
TEXT: Josef Stricker